Bettelverbot

Regierung will Straftatbestand „aggressive Bettelei“ schaffen – Menschenrechtskommission übt Kritik

Mit dem Gesetzentwurf 8418 will Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) die versprochene Reform des „Code pénal“ umsetzen. Einfache Bettelei ist dann eindeutig nicht mehr verboten, doch es gibt einen neuen Straftatbestand: die „aggressive Bettelei“. Die Menschenrechtskommission sieht darin Gefahren – und einen repressiven Kurs der Regierung.

Zu viele Unklarheiten: Charlotte Brouxel und Noémie Sadler von der Menschenrechtskommission üben Kritik

Zu viele Unklarheiten: Charlotte Brouxel und Noémie Sadler von der Menschenrechtskommission üben Kritik Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Duelle werden in Zukunft nicht mehr im luxemburgischen „Code pénal“ zu finden sein. Ebenso wenig wie Straftaten in Zusammenhang mit Telegrafensendungen und Pfandhäusern oder mildernde Umstände für den Kindsmord an einem unehelichen Kind. Mit dem Gesetzentwurf 8418 will Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) die versprochene Reform des „Code pénal“ umsetzen, um alte Bestimmungen, die zum Teil aus dem 19. Jahrhundert stammen, aus dem Gesetz zu streichen. Dazu gehört – man erinnere sich an den hitzigen Streit um das hauptstädtische Bettelverbot – die sogenannte „einfache Bettelei“. Nach der Reform wird Klarheit herrschen. Die „einfache Bettelei“ ist dann eindeutig nicht mehr verboten.

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