Debatte
Regierung und Aktivistinnen uneins: Gehört Femizid ins Strafgesetzbuch?
Ende Januar verabschiedete die Abgeordnetenkammer einstimmig den Antrag von „déi Lénk“: Die Kammer verpflichtete sich damit, jährlich Statistiken zu versuchten und durchgeführten Femiziden zu veröffentlichen sowie entsprechende Daten seit 2023 nachzureichen. Trotzdem lehnt die Regierung die Einführung von Femizid als eigenständiges Verbrechen ins Strafgesetzbuch ab. Die Begründung und die Gegenargumente im Überblick.
Protestschild gegen Gewalt bei der „Marche féministe“ 2025 in Luxemburg-Stadt Foto: Editpress/Julien Garroy
Femizid in Kürze