Wohnen
Regierung streicht Mietendeckel aus dem Gesetzesentwurf
Die Reform des Mietengesetzes soll zügig durchs Parlament – allerdings ohne den bislang vorgesehenen Mietendeckel. Einige Änderungen stehen trotzdem an: So wird die maximale Höhe der Kaution gesenkt, die Kosten der Agentur werden in Zukunft geteilt und die Wohngemeinschaften erhalten eine gesetzliche Basis.
Symbolbild Foto: Editpress / Isabella Finzi
Der Regierungsrat hat am Montag den Gesetzesentwurf zur Reform der Wohnungsmieten gebilligt – mit einer entscheidenden Änderung. „Angesichts der starken Ablehnung der Reform der Mietobergrenze, wie sie derzeit im Gesetzentwurf vorgesehen ist, hat der Rat in Übereinstimmung beschlossen, den Teil über die Reform der Mietobergrenze aus dem Gesetzentwurf zu streichen.“ Mit anderen Worten: Die Begrenzung der Mieten auf 3,5 Prozent des investierten Kapitals, wie der Entwurf des Ex-Wohnungsbauministers Henri Kox (déi gréng) es vorsah, ist Geschichte – zumindest vorerst.