EuGH-Urteil

Polen, Ungarn und Tschechien haben in Flüchtlingskrise EU-Recht gebrochen

Eigentlich sollten Italien und Griechenland durch EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern 2015 entlastet werden. Stattdessen schufen die Entscheidungen tiefe Gräben, die bis heute bestehen.

Eine Asylsuchende wartet 2018 in Griechenland darauf, vom Hafen von Mitilini mit einer Fähre nach Athen zu gelangen

Eine Asylsuchende wartet 2018 in Griechenland darauf, vom Hafen von Mitilini mit einer Fähre nach Athen zu gelangen Foto: Socrates Baltagiannis/dpa

Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssachen C-715/17, C-718/17, C-719/17).

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