Trotz erreichtem Quorum

Petitionskommission lehnt Unterschriften von anti-israelischer Petition wegen Regelverstoß ab

Die Petition 3231 forderte Sanktionen gegen Israel – und erreichte die nötigen Unterschriften. Doch die Petitionskommission lehnte sie aus formalen Gründen ab. Nun entscheidet erneut die Präsidentenkonferenz der Chamber.

In der Petitionskommission wurden die Unterschriften zur Petition, die Sanktionen gegen Israel fordert, aus formalen Gründen nicht validiert

In der Petitionskommission wurden die Unterschriften zur Petition, die Sanktionen gegen Israel fordert, aus formalen Gründen nicht validiert Symbolbild: Editpress/Julien Garroy

In der Petitionskommission der Abgeordnetenkammer kam es am Mittwoch zu einem bislang einmaligen Vorfall: Die Unterschriften der Petition 3231, die Sanktionen gegen Israel wegen seiner Politik gegenüber Palästina fordert, wurden nicht validiert. Dies bestätigte die Präsidentin der Petitionskommission Francine Closener (CSV) dem Radiosender 100,7.

Die Petition hatte mehr als 4.700 Unterschriften erhalten und damit die erforderliche Schwelle erreicht, um im Plenum diskutiert zu werden. Inhaltlich hatte die Kommission keine Einwände. Dennoch kam es zur Ablehnung der Unterschriften aus formalen Gründen.

Anfang Februar wies die Chamber in einer Pressemitteilung darauf hin, dass der Petent das Logo des Parlaments auf Flyern genutzt hatte, um für seine Petition zu werben – ein Verstoß gegen die Regularien. „Dieses Logo ist Eigentum der Kammer und darf nicht verwendet werden, es sei denn, es wird ausdrücklich erlaubt“, hieß es im Schreiben.

Petitionskommission verweist Entscheidung zurück

Die Petition wurde vom „Comité pour une paix juste“ initiiert. Der Organisator entschuldigte sich für die unerlaubte Nutzung des Logos und versprach, es umgehend von allen Flyern zu entfernen. Trotz dieses Versäumnisses hatte die Präsidentenkonferenz am 5. Februar entschieden, dass die Petition sowie die Unterschriften angenommen werden sollten.

Doch die Petitionskommission sah dies nun anders: Mit Ausnahme der Grünen und der CSV-Abgeordneten Nancy Arendt stimmten alle Parteien dafür, die Unterschriften nicht zu validieren und die Petition erneut der Präsidentenkonferenz vorzulegen.

Closener erklärte gegenüber Radio 100,7, die Kommission habe aus Gründen der Kohärenz entschieden, die Unterschriften nicht zu validieren. Es sei nicht sichergestellt, dass alle Unterschriften ordnungsgemäß gesammelt wurden. Die finale Entscheidung liege nun wieder bei der Präsidentenkonferenz.

Neue Regelung könnte Verfahren künftig ändern

Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass die Unterschriften doch noch anerkannt werden. Die Präsidentenkonferenz hatte sich bereits für eine Validierung ausgesprochen, sodass eine Debatte im Plenum wahrscheinlich bleibt.

Vergleichbare Fälle könnten jedoch bald anders gehandhabt werden. Eine neue Regelung, die am Samstag in Kraft tritt, sieht vor, dass künftig die Petitionskommission selbst und nicht mehr die Präsidentenkonferenz über die Validierung von Petitionen entscheidet. Eine Rückverweisung an die Präsidentenkonferenz entfiele dann.

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