Nutzungsrechte
Petition mit Chamber-Logo: Parlament weist auf unerlaubte Nutzung des Zeichens hin
Symbolbild Foto: Editpress-Archiv/Julien Garroy
In einer Pressemitteilung vom Montagabend, 3. Februar, hat die Luxemburger Chamber darauf hingewiesen, dass nicht jeder ohne Erlaubnis das Logo des Parlaments verwenden kann. Der Hintergrund: „Derzeit trägt ein Aufruf zur Unterzeichnung einer Petition das Logo der Abgeordnetenkammer“, heißt es in dem Schreiben. „Dieses Logo ist Eigentum der Kammer und darf nicht verwendet werden, es sei denn, es wird ausdrücklich erlaubt.“ Besagte Erlaubnis gebe es „weder bei der Petition 3231 noch bei einer anderen Petition“. Und: „Auf seiner Sitzung am 5. Februar wird das Präsidium der Kammer diesen Fall der unerlaubten Nutzung des Logos der Kammer prüfen“, heißt es am Ende der Pressemitteilung.