Chamber
Parlament debattiert über Arbeitsschutz im Klimawandel – stärkt Rechte der parlamentarischen Mitarbeiter
Dass Parlamentsabgeordnete alle fünf Jahre Gefahr laufen, ihren Job zu verlieren, ist Ausdruck demokratischer Kontrolle, die die Wählerinnen und Wähler durch ihre freie Stimmabgabe wahrnehmen.
Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Doch Abgeordnete arbeiten selten alleine. Auch die Mitarbeiter waren bisher von dem Mandatsverlust ihres Arbeitgebers betroffen, obwohl sie einem regulären Job nachgehen. Um Ansprüche auf Kündigungs- und Abfindungszahlungen zu behalten, müssen sie nach der bisherigen Rechtslage bis zum ersten Tag des Monats nach der Wahl gekündigt sein. Der Zeitraum, in dem andere wiedergewählte Abgeordnete das Beschäftigungsverhältnis übernehmen können, ist viel zu kurz. Die Chamber findet, dass die etwa 70 Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeiter im luxemburgischen Parlament die Chance haben sollen, bei Mandatsverlust ihres Abgeordneten für einen Kollegen weiterzuarbeiten. Einstimmig entscheidet sich die Chamber am Donnerstag für eine Abschaffung der Monatsfrist.