Corona-Pandemie
Neue Lockdown-Vorschriften seit dem 26.12.2020 gültig
Die neuen Corona-Vorschriften sind am 26.12.2020 in Kraft getreten. Die Ausgangssperre gilt nun ab 21 Uhr und der Einzelhandel muss geschlossen bleiben.
Der „nicht essenzielle“ Teil des Einzelhandels und Friseursalons müssen bis zum 10. Januar geschlossen bleiben Foto: Editpress/Julien Garroy
Trotz eines leichten Rückgangs der Infektionszahlen bleibt die Lage, besonders jene in den Krankenhäusern, äußerst angespannt – auch mit dem Blick auf die neue Variante des Virus aus Großbritannien. Dies bewog den Regierungsrat am vergangenen Montag, weitere Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-Krise zu beschließen. Die Regierung hat die Ausgangssperre weiter verschärft: Zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens darf das Haus ohne triftigen Grund nicht mehr verlassen werden – auch nicht an Silvester.
Der „nicht essenzielle“ Teil des Einzelhandels und Friseursalons müssen vom 26. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen bleiben – für den Horeca-Sektor bleibt jedoch weiterhin das Stichdatum des 15. Januar bestehen. Restaurants dürfen noch immer Take-away anbieten und Essen liefern. Die Supermärkte bleiben geöffnet, dürfen aber nur noch Produkte verkaufen, die als „wesentlich“ angesehen werden. Dazu zählen:
Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist nun verboten, Sportanlagen im Außenbereich, Kultureinrichtungen und Museen werden geschlossen. Nur einige Eliteathleten dürfen ihren Sport nach wie vor ausüben.
Alle Schulen des Landes sollen ab dem 4. Januar eine Woche auf Homeschooling zurückgreifen. Kindertagesstätten, Kompetenzzentren und Musikschulen müssen hingegen bis zum 10. Januar komplett schließen. Den Eltern steht dann auch wieder das Recht auf Urlaub aus familiären Gründen zu.
Bei Zuwiderhandlungen muss der Schuldige nun tiefer in die Tasche greifen – wer gegen die Vorschriften verstößt, muss 300 Euro Strafgeld bezahlen.
Der neue Gesetzestext hatte im Vorfeld für viel Kritik gesorgt – besonders Artikel 16ter: Beamte des öffentlichen Dienstes sollten durch das neue Gesetz dazu verpflichtet werden, Verstöße gegen die neuen Corona-Maßnahmen zu melden. Dieser „Denunziantenartikel“ wurde allerdings aus dem Gesetzesprojekt gestrichen.