Corona-Pandemie

Neue Lockdown-Vorschriften seit dem 26.12.2020 gültig

Die neuen Corona-Vorschriften sind am 26.12.2020 in Kraft getreten. Die Ausgangssperre gilt nun ab 21 Uhr und der Einzelhandel muss geschlossen bleiben.

Der „nicht essenzielle“ Teil des Einzelhandels und Friseursalons müssen bis zum 10. Januar geschlossen bleiben

Der „nicht essenzielle“ Teil des Einzelhandels und Friseursalons müssen bis zum 10. Januar geschlossen bleiben Foto: Editpress/Julien Garroy

Trotz eines leichten Rückgangs der Infektionszahlen bleibt die Lage, besonders jene in den Krankenhäusern, äußerst angespannt – auch mit dem Blick auf die neue Variante des Virus aus Großbritannien. Dies bewog den Regierungsrat am vergangenen Montag, weitere Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-Krise zu beschließen. Die Regierung hat die Ausgangssperre weiter verschärft: Zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens darf das Haus ohne triftigen Grund nicht mehr verlassen werden – auch nicht an Silvester.

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