Corona-Krise

Nach dem Ende des Ausnahmezustands gelten neue Verfahren für Anträge auf Kurzarbeit

Die Anträge müssen über den „Espace professionnel“ bei MyGuichet.lu eingereicht werden

Die Anträge müssen über den „Espace professionnel“ bei MyGuichet.lu eingereicht werden Foto: Editpress/Tania Feller

Mit dem Ende des Ausnahmezustands gelten von Juli bis zum 31. Dezember 2020 neue Verfahren für jene Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind und für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen wollen. Die Regierung hat die Möglichkeit der Kurzarbeit bis zum Ende des Jahres verlängert, um die Wirtschaft wieder auf Touren zu bringen. Das teilt das Wirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung mit.

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