Chamber-Logo benutzt
Nach abgelehnter Israel-Petition: Kollektive äußern sich und betonen „unbeabsichtigten Fehler“
In der Petitionskommission der Abgeordnetenkammer kam es am Mittwoch zu einem bislang einmaligen Vorfall: Die Unterschriften der Petition 3231, die Sanktionen gegen Israel wegen seiner Politik gegenüber Palästina fordert, wurden nicht validiert. Nun äußert sich ein Kollektiv aus Unterzeichnenden.
In der Petitionskommission wurden die Unterschriften zur Petition, die Sanktionen gegen Israel fordert, aus formalen Gründen nicht validiert Foto: Editpress-Archiv/Julien Garroy
Die Petition 3231 forderte Sanktionen gegen Israel – und erreichte die nötigen Unterschriften. Doch die Petitionskommission lehnte sie aus formalen Gründen ab. Der Hintergrund: Anfang Februar wies die Chamber in einer Pressemitteilung darauf hin, dass der Petent das Logo des Parlaments auf Flyern genutzt hatte, um für seine Petition zu werben – ein Verstoß gegen die Regularien. Die Petition wurde vom „Comité pour une paix juste au Proche-Orient“ initiiert. Der Organisator entschuldigte sich für die unerlaubte Nutzung des Logos und versprach, es umgehend von allen Flyern zu entfernen. Trotz des Versäumnisses hatte die Präsidentenkonferenz am 5. Februar entschieden, dass die Petition sowie die Unterschriften angenommen werden sollten. Die Petitionskommission sah dies am Mittwoch allerdings anders.
Mehrere Kollektive, die sich unter dem Titel „Collectives for Palestine“ zusammengeschlossen haben, haben nun in einer Pressemitteilung vom Donnerstagabend betont, „dass die Aufnahme des Logos ein unbeabsichtigter Fehler war“. Als Unterzeichner und Unterstützer der Petition nehme man „die Aufmerksamkeit für diese Petition und die jüngsten Bedenken hinsichtlich des Missbrauchs des Logos der Abgeordnetenkammer zur Kenntnis“.
Die Kollektive fügen hinzu: „Die betroffenen Organisationen haben sofort Maßnahmen ergriffen, um die Dokumente zu aktualisieren und sicherzustellen, dass das Logo nicht mehr verwendet wird.“ Und weiter heißt es: „Unsere Priorität war es immer, die öffentliche Debatte über ein Thema von größter Bedeutung zu fördern. Indem sie dieses Thema anspricht, beleuchtet die Petition Nr. 3231 die Bedenken, die von vielen Mitgliedern der luxemburgischen Zivilgesellschaft geteilt werden.“
Öffentliche Petitionen seien ein wesentliches Element der demokratischen Teilhabe, zudem sei das Petitionsrecht ein verfassungsmäßiges Recht. Die Petition habe die erforderliche Anzahl an Unterschriften erhalten, was das offensichtliche Interesse der Öffentlichkeit an der Angelegenheit bezeuge. „Eine solche Petition ohne jegliche Rechtsgrundlage für ihre Ungültigkeit zu erklären, würde nicht nur dieser Petition schaden, sondern auch das Petitionsrecht aller Bürger gefährden“, schlussfolgern die Organisationen. „Darüber hinaus würde eine mögliche Ungültigerklärung das Vertrauen der Öffentlichkeit in das System der öffentlichen Petitionen und damit in die parlamentarische Demokratie als solche untergraben – und das in einer Zeit, in der diese Regierungsform von allen Seiten angegriffen wird.“
Folgende Akteure haben die Pressemitteilung unterzeichnet: Comité pour une paix juste au Proche-Orient (CPJPO), Jewish Call for Peace asbl (JCP), Waassermeloun, Boycott, Divestment and Sanctions (BDS), Students for Palestine, Nashama in Luxembourg, Cedars United, Christian for free Palestine.