Luxemburg
Mietgarantie: So oft ist der Staat in den vergangenen zehn Jahren eingesprungen
Wer sich in Luxemburg die Mietgarantie nicht leisten kann, für den kann der Staat als Garant einspringen. Claude Meisch (DP) gibt einen Überblick über die Situation der letzten zehn Jahre.
Symbolfoto: Unsplash/Maria Ziegler
Mit dem neuen Wohngesetz brauchen Mieter künftig nur noch zwei Mieten als sogenannte „Garantie locative“ im Voraus zu zahlen. Diejenigen, die nicht über die nötigen finanziellen Mittel für diese Mietgarantie verfügen, können mit dem Formular „aide au financement d'une garantie locative“ Hilfe vom Staat beantragen. Im Fall einer Genehmigung springt dann nämlich das Ministerium für Wohnungswesen als Garant ein.