Minderjährige Flüchtlinge in Luxemburg
Menschenrechtskommission kritisiert Gesetze
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben ein Recht auf besonderen Schutz. Das fordert die Luxemburger Menschenrechtskommission und kritisiert die entsprechenden Gesetze. Der Grund: Das Großherzogtum gehe wieder seine eigenen Wege.
Im Jahr 2017 hatten 50 minderjährige Flüchtlinge ohne erwachsene Begleitung einen Antrag auf Asyl in Luxemburg gestellt. Ein Jahr später waren es immerhin noch 36. Für 2018 und 2019 hat die CCDH keine Zahlen. Foto: Editpress/Isabella Finzi
Jeder EU-Staat soll minderjährige Flüchtlinge aufnehmen, forderte der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn kurz nach Weihnachten. Tatsächlich sind Kinder und Jugendliche, die nach Europa flüchten, in ganz besonderem Maße schutzbedürftig. Insbesondere, wenn sie ohne Eltern oder Familie geflohen sind. Auf der Flucht sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge oft erheblichen Gefahren ausgesetzt und werden vermehrt Opfer von Menschenhandel, Gewalt oder krimineller Ausbeutung. Ihr Schutz sollte eigentlich an erster Stelle stehen. Das ist laut der Luxemburger Menschenrechtskommission im Großherzogtum aber nicht immer der Fall.