EU-Reform

Luxemburg muss Pendlern künftig Arbeitslosengeld zahlen – aber erst frühestens in fünf Jahren

Weil sie dem Staat erhebliche Mehrkosten verursachen wird, unterstützt Luxemburg die am Montag vom EU-Rat angenommene Reform zur Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit auf europäischer Ebene nicht. Zur Umsetzung der Rechtsvorschriften hat das Großherzogtum mindestens drei Jahre mehr Zeit als andere EU-Staaten.

Arbeitsminister Marc Spautz (2.v.l.) schätzt die Mehrkosten, die durch die Reform für Luxemburg entstehen werden, auf 200 Millionen Euro

Arbeitsminister Marc Spautz (2.v.l.) schätzt die Mehrkosten, die durch die Reform für Luxemburg entstehen werden, auf 200 Millionen Euro Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Am Montag hat der Rat der Europäischen Union eine Reform der Rechtsvorschriften zur Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit angenommen. Ziel der Reform ist es, die 2004 verabschiedeten und 2010 erstmals in Kraft getretenen Vorschriften zur Abstimmung von Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, Arbeitslosenentschädigung und Familienleistungen klarer und gerechter zu machen. Die Arbeiten an der Reform hatten 2016 begonnen, zehn Jahre haben die Mitgliedstaaten gebraucht, um sich auf einen Kompromisstext zu einigen. Am 7. Juli nahm das EU-Parlament diesen Text an.

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