Private Sicherheitsfirmen
Klage von „déi Lénk“ gegen Luxemburger Stadtverwaltung ist gescheitert
Die hauptstädtische Sektion von „Déi Lénk“ hält die Einstellung privater Sicherheitsfirmen auf dem Gebiet von Luxemburg für unrechtmäßig und hatte Klage eingereicht. Diese Klage wurde nun auch in Berufungsinstanz abgewiesen. Die Partei sieht einen Fehler im System.
Foto: Editpress/Tania Feller
Das Gerichtsverfahren um die beauftragte private Sicherheitsfirma in der Hauptstadt hat am 13. Juli ihr Ende gefunden. Das Fazit des Gerichts: Die Klage von Guy Foetz und Ana Correia da Veiga von „déi Lénk“ wurde am auch in der Berufungsinstanz abgewiesen, teilt die Stadtverwaltung am Dienstagnachmittag mit. Bereits am 30. Januar hatte das Verwaltungsgericht die Klage für unzulässig erklärt: Es habe entscheiden, dass gewählte Volksvertreter „kein Interesse an einer Klage“ gegen eine Entscheidung der Gemeindeexekutive hätten, die sie nicht persönlich betreffe.