Mobilität in Luxemburg

Keine E-Roller mehr auf Bürgersteigen: Neue Regelungen vorgestellt

E-Roller dürfen nicht mehr auf Bürgersteigen unterwegs sein. Das ist eine der neuen Regelungen, die in Zukunft für die Mikromobilität im Alltag gelten. Die Änderungen wurden am gestrigen Freitag von Verkehrsminister François Bausch („déi gréng“) auf einer Pressekonferenz vorgestellt.

Der gesetzliche Rahmen für E-Roller ist gesteckt

Der gesetzliche Rahmen für E-Roller ist gesteckt Foto: Editpress/Alain Rischard

Der Siegeszug der Elektromobilität hat auch vor den kleinsten Transportmitteln nicht haltgemacht. Problematisch war dabei stets der Umgang mit den E-Tretrollern, die eine beachtliche Geschwindigkeit erreichen können und für die es bisher keine gesetzlich verankerten Regeln gab. Das ist nun anders. Dabei gibt es neue Definitionen zu den Fortbewegungsmitteln im „Code de la route“. Es wird in Zukunft zwischen einem EDP („Engin de déplacement personnel“) und einem MVE („Micro-véhicule électrique“) unterschieden.

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