Corona-Maßnahmen

Keine Ausnahme für Geschäfte in Einkaufszentren: Gesetzestext wird angepasst

Eine Klausel im neuen Covid-Gesetz, die kleinere Geschäfte in den großen Einkaufszentren von der Kundenbeschränkung ausnahm, sorgte für Aufregung – die allerdings nur kurz andauerte. Es handele sich um einen technischen Fehler, lautete der überparteiliche Konsens.

Mit der neuen Regelung werden Geschäfte angehalten, ihre Kundenanzahl zu kontrollieren – die Warteschlangen vor den Läden dürften nicht kürzer werden

Mit der neuen Regelung werden Geschäfte angehalten, ihre Kundenanzahl zu kontrollieren – die Warteschlangen vor den Läden dürften nicht kürzer werden Foto: Editpress/Alain Rischard

Ein Passus im neuen Gesetzestext, der die beschlossenen Corona-Maßnahmen auf eine legale Basis stellen soll, definiert die zahlreichen kleineren Geschäfte in den Einkaufszentren nicht als Verkaufsfläche – und befreit sie somit von den neuen geltenden Bestimmungen. Der Präsident der Gesundheitskommission und LSAP-Abgeordneter Mars Di Bartolomeo sowie CSV-Abgeordneter Claude Wiseler geben fast unisono Entwarnung: Es handelt sich hierbei um einen technischen Fehler, der keine Diskussion inhaltlicher Natur benötigte.

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