EuGH-Urteil

Kein Nachweis einer OP nötig: Transpersonen dürfen Geschlecht im Pass mit ärztlichem Attest ändern

Wer seinen Geschlechtseintrag in einem EU-Land korrigieren will, muss nun nirgendwo mehr einen Nachweis einer geschlechtsangleichenden OP erbringen. Ein ärztliches Attest reicht – das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Basis für die Entscheidung ist der Datenschutz.

Was die Demonstranten in New York hier fordern und in Amerika in Gefahr ist, hat der EUGH in seinem Urteil nochmal bekräftigt: Rechte von Transpersonen sind Menschenrechte. Auch in Fragen des Datenschutzes.

Was die Demonstranten in New York hier fordern und in Amerika in Gefahr ist, hat der EUGH in seinem Urteil nochmal bekräftigt: Rechte von Transpersonen sind Menschenrechte. Auch in Fragen des Datenschutzes. Foto: Getty Images via AFP

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein wegweisendes Urteil gesprochen. Nach dem Urteil in der Rechtssache C-247/23 darf eine Korrektur der Geschlechtsangabe in offiziellen Registern nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein Nachweis einer geschlechtsangleichenden Operation vorliegt. Hintergrund des Urteils ist der Fall einer Transperson aus dem Iran, die in Ungarn als Flüchtling anerkannt wurde.

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