Pressefreiheit
Kassationsgericht verbietet RTL die Namensnennung des verurteilten Straftäters Jos Nickts
Der verurteilte Straftäter Jos Nickts hat vor dem Kassationsgericht in Luxemburg recht bekommen: Die Journalisten von RTL dürfen seinen Namen und sein Bild nicht mehr in ihrer Berichterstattung verwenden.
Jos Nickts im Jahr 1993 Foto: Editpress-Archiv
Der Kassationsgerichtshof hat im sogenannten Fall „Nickts“ die Pressefreiheit erneut zugunsten des Persönlichkeitsschutzes begrenzt. Wie die Justiz am Donnerstag mitteilt, wies das Höchstgericht am 27. November 2025 die Beschwerde des Medienunternehmens CLT-UFA ab. CLT-UFA ist die Muttergesellschaft des Luxemburger Senders RTL. Damit bleibt das Urteil der „Cour d’appel“ bestehen, das RTL untersagt, bei künftigen Berichten über die Affäre den Namen und das Bild des früheren FSFL-Präsidenten Jos Nickts zu verwenden. Über die damaligen Vorgänge selbst darf RTL weiterhin berichten.