Ju-Cha-Datenbank
Juraprofessor Braum: „Die Diskussion ist um einiges komplexer als bisher dargestellt“
Die „Autorité de contrôle judiciaire“ hat in ihrem Gutachten zur „Ju-Cha“-Datenbank neue spezifische Gesetzestexte gefordert, die den Umgang mit den sensiblen Datenbanken klären sollen. Illegal sei die bisherige Praxis jedoch nicht gewesen, schreiben die Kontrolleure.
Für Juraprofessor Prof. Dr. Stefan Braum wird momentan in der politischen Diskussion viel miteinander vermengt Foto: Editpress/Didier Sylvestre
Der Umgang mit der besagten Datenbank verstößt nicht gegen das Gesetz vom 1. August 2018 zum Datenschutz in Strafsachen und nationaler Sicherheit. Das geht aus einem Gutachten der „Autorité de contrôle judiciaire“ hervor. Dennoch fordert das Kontrollgremium, dass die Gesetzeslage angepasst wird, um den Anforderungen im Umgang mit der „Ju-Cha“-Datenbank gerecht zu werden.