Mit 13 strafmündig
Jugendschutz und Jugendstrafrecht sollen in Luxemburg künftig separat geregelt werden
Noch immer wartet Luxemburg auf ein eigenes Jugendstrafrecht. Bisher unterstand es dem Jugendschutzgesetz von 1992. Damit soll nun Schluss sein. Justizministerin Elisabeth Margue und Jugendminister Claude Meisch stellten die überarbeiteten Gesetzentwürfe vor.
Ziehen an einem Strang: Justizministerin Elisabeth Margue und Bildungs-, Kinder- und Jugendminister Claude Meisch Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Zwei Minister und drei Gesetze, um den Jugendschutz, das Jugendstrafrecht sowie den Zeugen- und Opferschutz zu regeln. War doch nicht mal was? Richtig, bereits vor gut drei Jahren traten zwei Ressortleiter vor die Presse, um die entsprechenden Gesetzentwürfe vorzustellen. Eine Reform war schon damals längst überfällig, schließlich stand Luxemburg international in der Kritik. Der Jugendschutz und das Jugendstrafrecht sollten eine klare Trennung erfahren, sagten Sam Tanson (Justiz) und Claude Meisch (Bildung und Jugend), die im Frühjahr 2022 zusammen mit der ehemaligen UN-Kinderrechtsbeauftragten Renate Winter die Gesetzesprojekte vorstellten. Alle drei neuen Gesetze seien aufeinander abgestimmt und sollten möglichst gemeinsam und noch in der damaligen Legislaturperiode verabschiedet werden, sagte Tanson damals.