Siebter Tag des Bommeleeër-Prozesses

Institutionen zum Narren gehalten: Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Haft für Ex-Polizeichef

In dem Gerichtsverfahren um falsche Aussagen im Bommeleeër-Prozess 2013/14 hat die Staatsanwaltschaft auf fünf Jahre Gefängnis für den früheren Polizeigeneraldirektor Pierre Reuland plädiert. Zuvor hatten die Nebenkläger ihre Plädoyers gehalten.

Die Nebenklage hat das Wort

Die Nebenklage hat das Wort Zeichnung: Kim Kieffer

Meineid ist eine Straftat. Auf die vorsätzliche Falschaussage vor Gericht unter Eid stehen in Luxemburg fünf bis zehn Jahre Haft, selbst unter mildernden Umständen sind es mindestens drei Monate. Eine Geldstrafe und diverse Verbote können hinzukommen. Darauf weist die stellvertretende Staatsanwältin Dominique Peters hin, bevor sie ihr Plädoyer hält und die Strafforderungen für die fünf Angeklagten hält. Und sie klärt über den Unterschied darüber auf, wann es sich bei einer Aussage unter Eid vor Gericht um eine Falschaussage oder um widersprüchliche Aussagen – oder wenn ein Zeuge etwas verschweigt.

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