Coronakrise

„Indépendants“ erhalten 2.500 Euro Soforthilfe

Das Mittelstandsministerium stellt den „Indépendants“ Soforthilfen in Höhe von 2.500 Euro zur Verfügung. Sie richten sich an die Freiberufler und Kleinunternehmer, die ihre Tätigkeit nicht durch die großherzogliche Verordnung am 18. März einstellen mussten, die aber trotzdem unter den Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen leiden.

„Indépendants“ erhalten 2.500 Euro Soforthilfe

Auch die „Indépendants“, die ihre Tätigkeiten nicht einstellen mussten, leiden unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Wirtschaft läuft auf Sparflamme, Kunden fallen weg und die Auftragslage ist dünn. Deshalb stellt das Mittelstandsministerium nun allen Freiberuflern und Kleinunternehmern eine Soforthilfe von 2.500 Euro in Aussicht. Für die „Indépendants“, die durch die großherzogliche Verordnung vom 18. März ihren Betrieb einstellen mussten, gilt immer noch die Soforthilfe von 5.000 Euro. Die Unterstützungsleistungen sind nicht kombinierbar.

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