Luxemburg
Homeoffice-Regelung zu Sozialversicherung: Grenzgänger bekommen Übergangsfrist bis Ende 2022
Symbolfoto: dpa/Finn Winkler
Grenzgänger, die in Luxemburg angestellt sind und über die Corona-Pandemie in Nachbarländern im Homeoffice gearbeitet haben, fielen während der Krisenzeit unter eine Sonderregelung hinsichtlich der Sozialversicherung. Diese Ausnahmeregelung läuft nun am 30. Juni aus – allerdings soll es es eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2022 geben. Das hat das Luxemburger Ministerium für soziale Sicherheit am Freitag per Pressemitteilung bekannt gegeben.