Zensurvorwurf

Grenzen der Meinungsfreiheit: Presserat kritisiert Luxemburger Justiz im Fall „Nickts“

Der Presserat verurteilt das Urteil im Fall „Nickts“ als Angriff auf die Meinungsfreiheit. RTL darf den Namen des verurteilten Täters nicht nennen – Zensurvorwurf gegen die Justizbehörden.

Ist das Urteil tatsächlich rechtens?

Ist das Urteil tatsächlich rechtens? Foto: dpa/Arne Dedert

Der nationale Presserat bezieht am Montag Stellung zu dem Urteil des Berufungsgerichts in dem ominösen Fall „Nickts“. In einem Presseschreiben verurteilt er die „unannehmbare Einschränkung der Meinungsfreiheit im Fall Nickts“ und wirft den Luxemburger Justizbehörden Zensur vor. Das Berufungsgericht hat entschieden, dass RTL in Bezug auf den Fall „Nickts“ nicht den Namen des Verurteilten nennen darf – andernfalls drohe dem Nachrichtensender eine Strafe von 7.000 Euro.

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