Öffentlicher Dienst

Gesetzesvorschlag auf Stand-by: OGBL kritisiert Umsetzung des Gehälterabkommens für untere Karrieren

Vor inzwischen fast zwei Jahren sollte das Gehälterabkommen zur Harmonisierung der C- und D-Karrieren von Staatsbeamten umgesetzt werden. Sowohl von der Umsetzung als auch von einer echten Verbesserung könne jedoch bisher kaum die Rede sein, kritisiert der OGBL.

Der aktuelle Gesetzentwurf bringt wohl eher eine Verschlechterung der Karrieren mit sich, befürchtet der OGBL

Der aktuelle Gesetzentwurf bringt wohl eher eine Verschlechterung der Karrieren mit sich, befürchtet der OGBL Foto: Editpress/Julien Garroy

Der OGBL fordert in einer Pressemitteilung die Neuaufnahme der Diskussionen um die Harmonisierung der C- und D-Karrieren von Staatsbeamten. Die Gewerkschaft, die nicht an den Verhandlungen des Gehälterabkommens beteiligt ist, hält es für inakzeptabel, dass der noch von Minister Marc Hansen (DP) eingereichte Gesetzesvorschlag einer Verschlechterung der unteren Karrieren im Staatsdienst mit sich bringen würde. Bereits im vorletzten Gehälterabkommen des Öffentlichen Diensts vom 21. März 2021 wurde vorgesehen, dass bis zum 1. Juli 2022 „die C- und D-Karrieren der Staatsbeamten harmonisiert werden sollten, und alle bestehenden Inkohärenzen abgeschafft werden sollten“, schreibt die Gewerkschaft. Die Laufbahnen C1, C2, D1, D2 und D3 sollten durch zwei Grade, C1 und C2, ersetzt werden. Der Unterschied zwischen beiden Graden sollte ausschließlich darin bestehen, ob der Beamte fünf Jahre Sekundarunterricht abgeschlossen habe oder nicht. Das Abkommen sah auch vor, die Karriere des „aide-soignant“ im Öffentlichen Dienst klar zu definieren.

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