Nach Hochwasser
Geschädigte Firmen können Kurzarbeit bis zum 31. Juli beantragen
Durch das Hochwasser vom 14. und 15. Juli wurden Arbeitsräume beschädigt oder gar völlig zerstört – nun stehen viele Unternehmen mit dem Rücken zur Wand. Mit der Möglichkeit, Kurzarbeit zu beantragen, möchte das Luxemburger Wirtschaftsministerium den betroffenen Betrieben helfen.
Die Aufräumarbeiten nach den Regenfällen vom 14. und 15. Juli dauern an. Durch die Naturkatastrophe wurden auch Firmengebäude beschädigt oder zerstört Foto: Harald Tittel/dpa
Die Luxemburger Regierung teilt am Dienstagmorgen mit, dass sie ab dem 31. Juli auf Guichet.lu Formulare zur Beantragung von Kurzarbeit anbietet. Aufgrund der starken Niederschläge und anschließenden Überschwemmungen vom 14. und 15. Juli haben nämlich viele Unternehmen einen hohen Materialschaden erlitten, weshalb das Wirtschaftsministerium diese unterstützen will. Das meldet die Luxemburger Regierung am Dienstagmorgen.