Nach Hochwasser

Geschädigte Firmen können Kurzarbeit bis zum 31. Juli beantragen

Durch das Hochwasser vom 14. und 15. Juli wurden Arbeitsräume beschädigt oder gar völlig zerstört – nun stehen viele Unternehmen mit dem Rücken zur Wand. Mit der Möglichkeit, Kurzarbeit zu beantragen, möchte das Luxemburger Wirtschaftsministerium den betroffenen Betrieben helfen.

Die Aufräumarbeiten nach den Regenfällen vom 14. und 15. Juli dauern an. Durch die Naturkatastrophe wurden auch Firmengebäude beschädigt oder zerstört

Die Aufräumarbeiten nach den Regenfällen vom 14. und 15. Juli dauern an. Durch die Naturkatastrophe wurden auch Firmengebäude beschädigt oder zerstört Foto: Harald Tittel/dpa

Die Luxemburger Regierung teilt am Dienstagmorgen mit, dass sie ab dem 31. Juli auf Guichet.lu Formulare zur Beantragung von Kurzarbeit anbietet. Aufgrund der starken Niederschläge und anschließenden Überschwemmungen vom 14. und 15. Juli haben nämlich viele Unternehmen einen hohen Materialschaden erlitten, weshalb das Wirtschaftsministerium diese unterstützen will. Das meldet die Luxemburger Regierung am Dienstagmorgen. 

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

Zwischen „Made in Europe“ und „Europe First“

Fedil begrüßt eine „kluge europäische Präferenz“