Der Schwangerschaftsabbruch erhält in Luxemburg verfassungsrechtlichen Schutz. Die dafür nötige Zweidrittel-Mehrheit wurde in der Chamber am Dienstag mit 48 Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen gestimmt. In drei Monaten muss die Aufnahme in die Verfassung mit einem zweiten Votum formalisiert werden.