LSAP-Gesetzesvorschlag
Georges Mischo: „Diese Regierung wird keinen zusätzlichen Urlaub für Blutspenden einführen“
Angestellte im öffentlichen Dienst haben Anrecht auf jährlich vier Stunden Blutspender-Urlaub. Mars Di Bartolomeo will ihn auch Beschäftigten des Privatsektors gewähren. Handelskammer und CSV-DP-Regierung lehnen das ab.
Die „Croix-Rouge“ beklagt in regelmäßigen Abständen einen Mangel an Blutspenden Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Um alle Bürger dazu zu bewegen, häufiger freiwillig Blut zu spenden und so die von der Croix-Rouge in regelmäßigen Abständen beklagten Engpässe bei den Blutvorräten zu verringern, hatte der LSAP-Abgeordnete Mars Di Bartolomeo vor einem Jahr einen Gesetzesvorschlag hinterlegt, der eine Ausdehnung des sogenannten „Blutspender-Urlaubs“ auf alle Beschäftigten vorsieht. Bislang steht der gesetzlich nur Angestellten im öffentlichen Dienst zu. Doch auch einige Kollektivverträge enthalten diese Bestimmung, die Beschäftigten jährlich vier Stunden Freistellung von ihrer Arbeit gewährt, ohne auf ihren Lohn verzichten zu müssen. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass eine vom Blutspendezentrum nach der Spende ausgestellte Bescheinigung gewährleisten soll, dass die Freistellung nicht zu anderen Zwecken missbraucht wird. Noch diese Woche hatte die „Croix-Rouge“ Alarm geschlagen, weil die derzeitigen Blutvorräte kaum reichen, um den Bedarf der Luxemburger Krankenhäuser für eine Woche zu decken.