SREL-Prozess

Freispruch für die drei Luxemburger Ex-Agenten

Freispruch für die Angeklagten im SREL-Prozess. Die Richter mussten sich mit zwei Fragen auseinandersetzen: Haben die drei Ex-Agenten des Luxemburger Geheimdienstes SREL im Jahr 2007 einen Geschäftsmann illegal abgehört? Und haben sie Datenmaterial an sich genommen? Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen für die Angeklagten verlangt.

Drei Ex-Agenten des Luxemburger Geheimdienstes SREL wurde illegales Abhören und Datenklau vorgeworfen. Die Vorfälle liegen 13 Jahre zurück.

Drei Ex-Agenten des Luxemburger Geheimdienstes SREL wurde illegales Abhören und Datenklau vorgeworfen. Die Vorfälle liegen 13 Jahre zurück. Foto: Editpress/Isabella Finzi

Donnerstagmorgen am Bezirksgericht Luxemburg. Urteilsverkündung im seit gefühlt Ewigkeiten dauernden SREL-Prozess: Die drei Angeklagten werden freigesprochen. Die Richter der 12. Strafkammer des Bezirksgerichtes Luxemburg sind in ihrem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt. Die Staatsanwaltschaft hatte darin Geldstrafen für die drei Angeklagten beantragt. Die Verteidigung pochte auf Freispruch.

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