Berufungsprozess Tun Tonnar

Freispruch auf der ganzen Linie

Im Berufungsprozess am Mittwoch ist der 26-jährige Songschreiber und Urheber des Liedes „FCK LXB“, Tun Tonnar, freigesprochen worden. Das Urteil aus erster Instanz wurde bestätigt.

Tun Tonnars Lied „FCK LXB“ sei Ausdruck eines gewissen Zorns und keine Beleidigung. So kann man die Argumentation vor dem Berufungsgericht Luxemburg verstehen. Der Songschreiber wurde auch in zweiter Instanz freigesprochen.

Tun Tonnars Lied „FCK LXB“ sei Ausdruck eines gewissen Zorns und keine Beleidigung. So kann man die Argumentation vor dem Berufungsgericht Luxemburg verstehen. Der Songschreiber wurde auch in zweiter Instanz freigesprochen. Foto: Editpress/Didier Sylvestre

Der Strafprozess in Berufung wegen Beleidigung im Rahmen des Liedes „FCK LXB (Féck Lëtzebuerg)“ endete für den 26-jährigen Tun Tonnar am Mittwoch mit einem Freispruch auf der ganzen Linie. Der Musiker, Autor und Sänger Tun Tonnar hat stets erklärt, dass er die Vielfalt unserer Gesellschaft und das demokratische Miteinander schätze und sich dafür einsetze, dass Rassismus und Diskriminierung keinen Platz in unserem Land haben. Den Rahmen hierfür bildete sein im Oktober 2018 veröffentlichter Rap-Song „FCK LXB“. Tonnar hatte im Lied die von ihm in gewissen Teilen der Luxemburger Gesellschaft empfundenen rechtsextremistischen und rassistischen Tendenzen angeprangert.

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