Kompromiss gefunden
Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch soll in der Verfassung verankert werden
Der Schwangerschaftsabbruch soll Einzug in die Verfassung finden: Die zuständige Institutionskommission einigte sich am Montag auf einen Änderungsvorschlag. Über die Einigung der Regierungsparteien, die Kritik der Opposition und den Kommentar der Zivilgesellschaft.
Symbolbild: Aktion zur Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der luxemburgischen Verfassung Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Die Freiheit, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, soll in der Luxemburger Verfassung verankert werden: Das entschieden die Mitglieder der Institutionskommission am Montag. Der Abgeordnete Marc Baum („déi Lénk“) hatte den Vorschlag zur Verfassungsänderung 2024 eingereicht. Das Recht auf Verhütungsmittel, das er ebenfalls in der Verfassung unterbringen wollte, wurde derweil zum Bedauern der Oppositionsparteien ad acta gelegt. „Die heutige Entscheidung ist dennoch ein Sieg“, sagt Baum dem Tageblatt gegenüber.