Interview
Franz Fayot: „Luxemburg hat nicht nur eine moralische, sondern auch eine internationale Verantwortung“
Was kann Luxemburg tun, um die Einhaltung des Völkerrechts im Nahen Osten zu unterstützen? Mehr als der Außenminister derzeit tut, sagt der LSAP-Abgeordnete Franz Fayot. Er stützt sich dabei auf zwei juristische Gutachten, die am Montag in der außenpolitischen Kommission der Chamber diskutiert wurden.
Der LSAP-Abgeordnete Franz Fayot hält nicht sonderlich viel von Xavier Bettels Lavieren im Umgang mit den israelischen Verstößen gegen internationales Recht Foto: Editpress/Didier Sylvestre
Tageblatt: Herr Fayot, was ist die zentrale Erkenntnis aus den beiden „Notes de recherche“?
Franz Fayot: Es wurden zwei umfangreiche Analysen von zwei unabhängigen Forschergruppen vorgelegt: eine von zwei Professoren aus Utrecht, eine weitere vom „Centre luxembourgeois de droit européen“ (LCEL), vormals das Max-Planck-Institut hierzulande. Beide stützen sich auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 2024. Sie befassen sich nicht mit der Frage eines möglichen Genozids in Gaza, sondern mit der israelischen Siedlungspolitik und der Besatzung als Verletzung des internationalen Rechts. Daraus leiten sie ab, dass Israel diese Politik beenden und gegenüber den Palästinensern Reparationen leisten muss.
Welche Verpflichtungen ergeben sich daraus für Luxemburg?
Die Analysen kommen zum Schluss, dass alle Staaten verpflichtet sind, mit der UNO zu kooperieren, damit Maßnahmen gegen diese völkerrechtswidrige Situation ergriffen werden. Luxemburg muss also sicherstellen, dass es keine Hilfe oder Unterstützung für die illegale Besatzung gibt. Das betrifft etwa Finanzflüsse, die nicht in den Siedlungen landen dürfen, aber auch die Frage, ob Produkte und Dienstleistungen aus den Kolonien weiterhin zugelassen werden sollen.
Hat Luxemburg dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage?
Ja. Genau das ist ein wichtiger Punkt dieser Analysen. Sie halten fest, dass Luxemburg durchaus eine „base légale“ hat, um restriktive Maßnahmen zu ergreifen. Genannt werden dabei unter anderem Rechtsgrundlagen von 2018 und 2020. Wenn der politische Wille da ist, kann Luxemburg also auch unilateral handeln. Die Ausflüchte des Außenministers, es bräuchte ein koordiniertes, europäisches Vorgehen, gelten also nicht.
Welche konkreten Schritte wären möglich?
Die zweite Forschergruppe nennt acht mögliche Aktionsfelder. Dazu gehören ein Verbot von Waffen- und Dual-Use-Exporten, Sanktionen für Unternehmen, die in den Siedlungen tätig sind, strengere Regeln bei öffentlichen Aufträgen, ein begrenzter Zugang zu Forschungskooperationen, individuelle Sanktionen, Fragen der konsularischen Hilfe für Luxemburger in den besetzten palästinensischen Gebieten sowie die strafrechtliche Verfolgung von mutmaßlichen Kriegsverbrechern.
Wie bewerten Sie die Reaktion der anderen Abgeordneten?
Ehrlich gesagt kam von der Mehrheit nicht besonders viel. Laurent Zeimet hat gar nichts gesagt, auch von der DP kam wenig. Nur Paul Galles hat eine Frage gestellt. Das zeigt für mich, dass es noch an politischem Mut fehlt. Umso wichtiger ist jetzt das Gespräch mit dem Außenminister. Denn die Analysen zeigen klar: Luxemburg hat nicht nur eine moralische, sondern auch eine internationale Verantwortung, tätig zu werden.