Telearbeit

Frankreich und Luxemburg verlängern Steuerabkommen für Grenzgänger bis September

Luxemburg und Frankreich haben ihre „gütliche Einigung“ bis 30. September verlängert – demnach müssen Grenzpendler, die aufgrund der Pandemie im Home-Office arbeiten, weiterhin keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Frankreich zahlen. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Großherzogtum und der Republik wäre das nur während 29 Tagen pro Jahr möglich.

Frankreich und Luxemburg verlängern Steuerabkommen für Grenzgänger bis September

Symbolfoto: dpa/Sebastian Gollnow

Wer in Frankreich lebt und in Luxemburg arbeitet, darf nur 29 Tage pro Jahr von zu Hause aus arbeiten. Ansonsten muss er in Frankreich Lohnsteuer zahlen statt in Luxemburg. Diese Regelung des Doppelbesteuerungsabkommens haben die beiden Länder während der Corona-Pandemie ausgesetzt und mehrfach verlängert – zuletzt nun am Dienstag: Bis zum 30. September 2021 gilt die Ausnahmeregelung, wonach Arbeitnehmer in Luxemburg steuerpflichtig bleiben, selbst wenn sie lange Zeit im heimischen Frankreich arbeiten. Das teilt das Finanzministerium in einer Pressemeldung mit.

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