Polizei
Frankreich und Luxemburg heben 10-Kilometer-Begrenzung bei grenzüberschreitenden Verfolgungsjagden auf
Luxemburgs und Frankreichs Polizei sollen künftig noch enger zusammenarbeiten – insbesondere bei Verfolgungsfahrten, die über die Landesgrenzen hinweggehen. Eine bisherige Begrenzung von zehn Kilometern wurde aufgehoben.
Die französische Polizei darf mutmaßliche Verbrecher nun weiter als 10 Kilometer auf luxemburgischem Boden verfolgen Foto: Editpress/Isabella Finzi
Grenzüberschreitende Kriminalität steht im Visier des neuen Abkommens zwischen Luxemburg und Frankreich. Konkret geht es um Verfolgungsfahrten bei „flagranten Delikten“. Bisher durften die Polizisten mutmaßliche Verbrecher nur bis zu zehn Kilometer auf dem Gebiet des jeweiligen Partnerlandes verfolgen. Diese Grenze wird nun aufgehoben. Der entsprechende Vertrag wurde an diesem Montag von Luxemburgs Minister für Innere Sicherheit, Henri Kox, und dem Innenminister Frankreichs, Gérald Darmanin, unterschrieben.