Die Richter in Luxemburg hoben die Entscheidung eines polnischen Gerichts auf. Fluggesellschaften müssen bei Verspätungen genaue Umstände angeben, um Erstattungen an Passagiere abzulehnen.
Drei Personen wollten am Findel mit gefälschten Reisedokumenten reisen. Gleich zweimal ging es dabei um einen Flug nach Dublin – in einem Fall wurde zunächst ein gültiges Dokument vorgelegt.
Ein Passagier entging nur knapp einer Katastrophe. Erste Untersuchungen deuten darauf hin, dass ein abgebrochenes Triebwerksteil den Zwischenfall verursacht hat.