Grenzgänger

Finanzgericht: Deutschland darf in Luxemburg geleistete Überstunden besteuern

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hält die Besteuerung von in Luxemburg geleisteten Überstunden in Deutschland für rechtmäßig. Steueranwalt Stephan Wonnebauer hat Revision angekündigt – und sieht die Rechtslage weiter als offen an.

Ein deutsches Gericht sagt: Die Besteuerung von in Luxemburg geleisteten Überstunden ist rechtmäßig

Ein deutsches Gericht sagt: Die Besteuerung von in Luxemburg geleisteten Überstunden ist rechtmäßig Symbolfoto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Die Debatte um das neue Grenzgänger-Steuerabkommen geht weiter. Denn: Die Besteuerung von in Luxemburg geleisteten Überstunden in Deutschland ist rechtmäßig. So lautet ein Entscheid des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in mehreren Klageverfahren vom 1. Oktober. Seit 2024 müssen Grenzgänger aus Deutschland ihre in Luxemburg gearbeiteten Überstunden in ihrer Heimat versteuern.

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