Luxemburg
Feuerwerkskörper und andere Verstöße: Wann die Polizei auf Demos einschreitet und wann nicht
Die Protestler auf der jüngsten Corona-Demonstration am vergangenen Samstag liefen umhüllt von buntem Rauch durch die Luxemburger Straßen. Ursache waren in vielen Fällen Rauchfackeln, also kleine farbig rauchende Feuerwerkskörper. Aber ist das überhaupt erlaubt und ab wann schreitet die Polizei bei unerlaubten Vorfällen auf einer Demo ein? Das Tageblatt hat nachgefragt.
Die Demonstranten hüllten sich bei den Luxemburger Protesten am vergangenen Samstag immer wieder in bunten Rauch Foto: Editpress/Didier Sylvestre
Rot, Weiß und Blau – diese drei Farben begleiteten die Corona-Demonstranten am vergangenen Samstag durch die Hauptstadt. Die Farben, die auch auf der Luxemburger Flagge zu finden sind, trugen die Protestler allerdings nicht in Form von Klamotten oder Fahnen mit sich – sie zündeten Rauckfackeln* an. Viele kennen das Wort auch im Zusammenhang mit Fußball: Immer wieder werden die kleinen Feuerwerkskörper in Fußballstadien gezündet und verteilen dort ihren meist rotfarbenen Rauch. Wer sich bei dem Anblick der bunten Rauchschwaden zunächst denkt „och, sieht doch schön aus“, muss sich jedoch auf eine Enttäuschung gefasst machen. Laut einer polizeilichen Verordnung ist das Zünden von Rauch-, Leucht- oder Explosivstoffen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Luxemburg nicht erlaubt.