Luxemburg

Euthanasie und Beihilfe zum Suizid: Ein geschriebenes, aber nicht beachtetes Gesetz

Menschen auf die Existenz eines Gesetzes rund um das Thema Sterbehilfe aufmerksam machen – das war das Ziel einer Pressekonferenz der gemeinnützigen Vereinigung „Mäi Wëllen, Mäi Wee“ (MWMW) am Dienstagmorgen. Denn im Großherzogtum wissen viele nicht, dass sie unter bestimmten Bedingungen ein Recht darauf haben, Euthanasie oder Beihilfe zum Suizid anzufragen. Zwei Aktionen der MWMW sollen das nun ändern. 

Seit 2009 hält ein Gesetzestext im Großherzogtum fest, dass Menschen unter bestimmten Voraussetzungen um Euthanasie bitten können 

Seit 2009 hält ein Gesetzestext im Großherzogtum fest, dass Menschen unter bestimmten Voraussetzungen um Euthanasie bitten können  Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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