Gewerkschaft

Erinnerung vom OGBL: Wer kommenden Sonntag arbeitet, darf während der Arbeitszeit wählen gehen

Erinnerung vom OGBL: Wer kommenden Sonntag arbeitet, darf während der Arbeitszeit wählen gehen

Foto : Editpress/Fabrizio Pizzolante

Vor den am Sonntag anstehenden Parlamentswahlen erinnert der Gewerkschaftsbund OGBL daran, dass Arbeitnehmer, die an diesem Tag arbeiten müssen, das Recht haben, während der Arbeitszeit wählen zu gehen.

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