Bommeleeër-Bis-Prozess

Eine Bewährungsstrafe und fünf Freisprüche

Im Bommeleeër-Bis-Prozess wurde der frühere Leiter der „Brigade mobile de la Gendarmerie“ (BMG) und Generaldirektor der Polizei Pierre Reuland zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von über 5.000 Euro verurteilt. Die anderen fünf Angeklagten wurden freigesprochen.

Pierre Reuland, Maître Roland Assa und Guillaume Büchler warten vor der Urteilsverkündung in Gerichtssaal

Vor der Urteilsverkündung: Pierre Reuland , Maître Roland Assa und Guillaume Büchler Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Kein Tag wie jeder andere im Bezirksgericht Luxemburg. Nur auf den ersten Eindruck erscheint es wie „business as usual“. Das Urteil im Prozess wegen Falschaussagen im Bommeleeër-Prozess wird nicht im großen, sondern im kleinen Saal nebenan verkündet. Ein junger Mann wird dort in Handschellen in den bereits vollen Saal geführt, wo fast kein freier Platz mehr zu finden ist. Polizei- und Justizbeamte im gesamten Raum verteilt. Dazwischen sitzen die bereits aus den Verhandlungstagen im November und Dezember letzten Jahres bekannten Angeklagten sowie deren Anwälte, außerdem die Vertreter der Nebenklage.

Der junge Mann in Handschellen, die ihm zwischenzeitlich abgenommen werden, muss nach vorn treten. Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ewert liest im hohen Tempo das Urteil vor, eine Gefängnisstrafe und diverse Geldbußen. Der Verurteilte wird an seinen Platz im Gerichtssaal zurückgebracht und bekommt wieder seine Handschellen angelegt. Dann wird nahtlos zum Bommeleeër-Bis-Prozess übergegangen. Heute sitzen einstige führende Ordnungshüter mit gewöhnlichen Kriminellen im selben Boot, was heißt: auf den Gerichtsbänken. Früher auf zwei unterschiedlichen Seiten des Gesetzes, heute gemeinsam vor Justitia. Wie ein berühmter Luxemburger Anwalt einmal gesagt hat: „Manchmal ist es nur ein schmaler Grat. Wie bei einer Gratwanderung, einem Seiltanz. Es kann jeder abstürzen.“

Kurzes Prozessende

Für derlei philosophische Fragen eines bekennenden Nietzscheaners hat Elisabeth Ewert heute keine Zeit. Akkordarbeit ist angesagt. Derweil befindet sich dieses Mal vorwiegend junges Publikum auf den Zuschauerplätzen, nicht wie beim Bommeleeër-Prozess oder seinem aktuellen Sequel die vorwiegend älteren Semester. Es geht Schlag auf Schlag, und schnell hat Ewert im Namen der neunten Kriminalkammer des Bezirks Luxemburg auch das Urteil im Bommeleeër-Bis-Prozess verkündet. Angeklagt waren sechs ehemalige hochrangige Offiziere der einstigen Gendarmerie sowie Ermittler der Kriminalpolizei. Doch nur einer wird verurteilt: der frühere Leiter der „Brigade mobile de la Gendarmerie“ (BMG) und spätere Generaldirektor der Polizei, Pierre Reuland. Er bekommt eine Gefängnisstrafe von drei Jahren, jedoch komplett auf Bewährung. Dazu eine Geldbuße von 5.000 Euro.

Den insgesamt sechs Angeklagten war vorgeworfen worden, im Zeugenstand beim eigentlichen Bommeleeër-Prozess, der im Juli 2014 nach 177 Verhandlungstagen ausgesetzt worden war, falsch ausgesagt und sich in Widersprüche verstrickt zu haben. Nachdem der Prozess auf Eis gelegt worden war, standen zwischenzeitlich neun Personen unter Verdacht – und eine legendenumwitterte Figur, die von Anfang an in der Bommeleeër-Affäre eine prominente Rolle spielte – irgendwo zwischen James Bond und Vidocq. Doch zwei der möglichen Angeklagten sind inzwischen verstorben, und einer ist dement. Aus den verbliebenen einstigen Zeugen sind Beschuldigte geworden. Und einmal mehr war die bis heute ungeklärte Anschlagserie Mitte der 80er Jahre wieder ans grelle Licht der Öffentlichkeit gerückt.

112 vermeintliche Falschaussagen

In dem Prozess um Meineid, bei dem es um insgesamt 112 vermeintliche Falschaussagen gegangen ist und der im November und Dezember des vergangenen Jahres stattfand, hat sich nicht zuletzt alles immer wieder um die Beschattung des einstigen Gründers und Leiters der BMG, Ben Geiben, gedreht. Dieser hatte eine Zeit lang als Hauptverdächtiger in der Bommeleeër-Affäre gegolten. Ihn als Zeugen vorzuladen, was die Anwälte der Nebenklage beantragt hatten, lehnte das Gericht schnell ab. Geiben war bereits nach dem 19. Oktober 1985 von der Liste der Verdächtigen gestrichen worden. Aus dem Gedächtnis derer, die sich mit der Bommeleeër-Affäre auch nur ansatzweise beschäftigt haben, ist er nie verschwunden. Der einstige „Super-Flic“ hatte sich übrigens schon vor den Anschlägen aus dem Polizeidienst zurückgezogen und war in den Privatsektor gewechselt.

Guy Stebens im Gespräch mit Verteidigerin Anouck Ewerling während Gerichtsverhandlung

Guy Stebens mit seiner Verteidigerin Anouck Ewerling Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Die Stellvertretende Staatsanwältin Dominique Peters sprach in Zusammenhang mit den Falschaussagen und Vertuschungen von einer „Riesensauerei“. Aus ihrer Sicht dienten die Aussagen der Beschuldigten weniger der Wahrheitsfindung als der Wahrheitsverschleierung. Alle schienen etwas gewusst zu haben, doch niemand sagte es. Vielmehr sei es darum gegangen, ob die Führungskräfte der Ordnungshüter die Attentäter von einst decken wollten. Das Augenmerk in dem jüngsten Gerichtsverfahren richtete sich hauptsächlich auf den damaligen Kommandanten der BMG und späteren Polizeigeneraldirektor Reuland. Die Staatsanwaltschaft hat für ihn fünf Jahre Gefängnis gefordert, für Armand Schockweiler drei Jahre, für Aloyse Harpes zwei Jahre sowie für Guy Stebens und Guillaume Büchler jeweils 18 Monate. Im Falle des sechsten Angeklagten Marcel Weydert wurde keine Strafe beantragt. Außer Reuland wurden alle freigesprochen.

Affäre ohne Ende

Derweil verlangten die Anwälte der Nebenklage, die Maîtres Thierry Hirsch und Max Lehnen, für ihre Mandanten, die beiden im Bommeleeër-Prozess als mutmaßliche Täter angeklagten Ex-Gendarmen Marc Scheer und Jos Wilmes, jeweils 580.000 Euro als Schadensersatz für die jahrelange öffentliche Beschuldigung aufgrund der Falschaussagen der im Bis-Prozess Angeklagten plus Verfahrenskosten. Scheer und Wilmes hätten seit ihrer Festnahme und Anklage in einem „Glaskäfig“ leben respektive am Pranger stehen müssen. Beide Nebenklägeranträge, auch der des Staates, wurden abgewiesen.

Die jeweiligen Verteidiger der sechs Angeklagten wiesen den Vorwurf der bewussten Lüge zurück und sprachen von Voreingenommenheit. Überhaupt sei nach 40 Jahren nur noch schwer zu sagen, was wahr oder falsch war. Auch nicht, ob das Gesagte der Vertuschung diente. Die Bommeleeër-Affäre wird weitergehen, auch wenn der eigentliche Prozess nicht stattfinden dürfte, ohne dass im Nebenprozess ein endgültiges Urteil wohl in zweiter Instanz gefällt sein wird. Während Reulands Verteidiger Me Roland Assa draußen vor dem Gerichtssaal gegenüber den Journalisten bereits ankündigt, in Berufung zu gehen, geht es im Saal nahtlos weiter. Zwei junge Männer werden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie nehmen es regungslos hin.

Anwälte der Nebenklage Maître Maximilien Lehnen und Maître Thierry Hirsch im Gerichtssaal

Die Anwälte der Nebenklage: Maître Maximilien Lehnen und Maître Thierry Hirsch Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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