Bommeleeër-Bis-Prozess

Eine Bewährungsstrafe und fünf Freisprüche

Im sogenannten Bommeleeër-Bis-Prozess wurde der frühere Leiter der „Brigade mobile de la Gendarmerie“ (BMG) Pierre Reuland zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von über 5.000 Euro verurteilt. Die anderen fünf Angeklagten wurden freigesprochen.

Richter verkündet Urteil im Bommeleeër Bis-Prozess vor Gericht mit Anklage und Verteidigung

Im Bommeleeër-Bis-Prozess ist ein Urteil gefallen Foto: Pierre Matge

Die neunte Kriminalkammer des Bezirks Luxemburg hat am Donnerstagnachmittag das Urteil im Bommeleeër-Bis-Prozess verkündet. Angeklagt waren sechs ehemalige hochrangige Offiziere der einstigen Gendarmerie sowie Ermittler der Kriminalpolizei. Doch nur einer wurde verurteilt: der frühere Leiter der „Brigade mobile de la Gendarmerie“ (BMG) und spätere Generaldirektor der Polizei Pierre Reuland. Er bekam eine Gefängnisstrafe von drei Jahren, jedoch komplett auf Bewährung.

Den Angeklagten war vorgeworfen worden, im Zeugenstand beim eigentlichen Bommeleeër-Prozess in den Jahren 2013/14, der im Juli 2014 nach 177 Verhandlungstagen ausgesetzt worden war, falsch ausgesagt zu haben. Aus Zeugen wurden damit Beschuldigte. Einmal mehr war die bis heute ungeklärte Anschlagsserie Mitte der 80er Jahre wieder ans Licht der Öffentlichkeit gerückt.

In dem Prozess um Meineid, bei dem es um insgesamt 112 vermeintliche Falschaussagen ging und der im November und Dezember des vergangenen Jahres stattfand, drehte sich nicht zuletzt immer wieder alles um die Beschattung des einstigen Gründers und Leiters der BMG Ben Geiben. Dieser galt eine Zeit lang als Hauptverdächtiger in der Bommeleeër-Affäre. Ihn als Zeugen vorzuladen, was die Anwälte der Nebenklage beantragt hatten, lehnte das Gericht ab. Geiben war nach dem 19. Oktober 1985 von der Liste der Verdächtigen gestrichen worden.

Die stellvertretende Staatsanwältin Dominique Peters sprach von einer „Riesensauerei“. Aus ihrer Sicht dienten die Aussagen der Beschuldigten weniger der Wahrheitsfindung als der -verschleierung. Alle wussten etwas, doch niemand sagte es. Vielmehr ging es darum, ob die Führungskräfte der Ordnungshüter die Attentäter von einst decken wollten.

Das Augenmerk richtete sich hauptsächlich auf den damaligen Kommandanten der BMG und späteren Polizeigeneraldirektor Pierre Reuland. Die Staatsanwaltschaft forderte für ihn fünf Jahre Gefängnis, für Armand Schockweiler drei Jahre, für Aloyse Harpes zwei Jahre sowie für Guy Stebens und Guillaume Büchler jeweils 18 Monate. Im Falle des sechsten Angeklagten Marcel Weydert wurde keine Strafe beantragt. Außer Reuland wurden alle freigesprochen.

Der zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Pierre Reuland

Der zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Pierre Reuland Foto: Editpress / Hervé Montaigu

Derweil verlangten die Anwälte der Nebenklage, die Maîtres Thierry Hirsch und Max Lehnen, für ihre Mandanten, die beiden im Bommeleeër-Prozess als mutmaßliche Täter angeklagten Ex-Gendarmen Marc Scheer und Jos Wilmes, jeweils 580.000 Euro als Schadensersatz für die jahrelange öffentliche Beschuldigung aufgrund der Falschaussagen der im Bis-Prozess Angeklagten plus Verfahrenskosten. Scheer und Wilmes hätten seit ihrer Festnahme und Anklage in einem „Glaskäfig“ leben müssen. Dieser Antrag der Nebenklage wurde neben jener des Staates abgelehnt.

Die jeweiligen Verteidiger wiesen den Vorwurf der bewussten Lüge zurück und sprachen von Voreingenommenheit. Überhaupt sei nach 40 Jahren nur noch schwer zu sagen, was wahr oder falsch war. Auch nicht, ob das Gesagte der Vertuschung diente. Gerechnet wird damit, dass in Berufung gegangen wird.

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