Landwirtschaft
EU plant Lockerung bei Gentechnik: Das sind die Risiken
Die Europäische Union plant eine weitreichende Deregulierung von Pflanzen aus der Neuen Gentechnik (NGT). Der Münchner Experte Christoph Then hielt aus diesem Anlass auf Einladung der Plattform „Meng Landwirtschaft“ in Luxemburg einen Vortrag. Das Tageblatt sprach im Vorfeld mit ihm über die Risiken des EU-Vorhabens.
Auch für die Verbraucher geht es um vieles: Die entsprechenden Produkte müssen nicht mehr gekennzeichnet werden Symbolfoto: Patrick Pleul/dpa
Tageblatt: Herr Then, was kann die sogenannte Genschere, das CRISPR/Cas9-System, für das die Wissenschaftlerinnen Emmanuelle Charpentier und Jennifer Doudna 2020 mit dem Nobelpreis für Chemie ausgezeichnet wurden?
Dr. Christoph Then: Sie kann viel zielgenauer, als es bei der alten Gentechnik der Fall war, ins Erbgut von Pflanzen eingreifen. Dabei werden keine Gene über die Artgrenzen hinaus übertragen. Vielmehr wird das Erbgut der Pflanzen direkt verändert. Die Effekte, so wird behauptet, seien der konventionellen Züchtung gleichzusetzen, bei der zufällige Mutationen genutzt werden – und die NGT würde letztendlich nichts anderes machen. Doch das stimmt nicht. Die Genschere ist ein Enzym, das biotechnologisch so designt ist, dass sie an ganz bestimmten Stellen schneidet und ganz spezielle Muster der genetischen Veränderung herbeiführt. Sie kann dabei verhindern, dass die Zellen die ursprüngliche Genfunktion wiederherstellen, wie das bei zufälligen Mutationen sonst oft der Fall ist. Oft kann man die dabei entstehenden Muster der genetischen Veränderungen nicht nach dem Zufallsprinzip erzeugen. In der konventionellen Züchtung hat man viel mit Zufallsmutationen versucht, zum Beispiel mit Bestrahlung, um solche Pflanzen zu bekommen, die man jetzt mit der NGT erhält. Doch in vielen Fällen gelang das nicht, viele dieser Pflanzen gab es vorher nicht und sie können auch in Zukunft nicht mit konventioneller Zucht produziert werden. Sie sind neu für die Umwelt und müssen deswegen auf Risiken untersucht werden. Oft reichen wenige Veränderungen aus, um diese NGT-Pflanzen zu erhalten. Ein neues Produkt, das in Japan auf dem Markt ist, ist etwa die sogenannte GABA-Tomate, die einen so hohen Gehalt an Gamma-Aminobuttersäure hat, dass sie angeblich den Schlaf fördert und blutdrucksenkend ist.
Das hört sich nicht schlecht und sehr verlockend an. Was spricht dagegen?
Mit der konventionellen Züchtung hat das mit der GABA-Tomate nicht funktioniert. Es gibt also keine Erfahrung mit solchen Tomaten. Für Verbraucher stellt sich unter anderem die Frage, ob man davon auch zu viel essen kann und ob es vielleicht Wechselwirkungen mit anderen Wirkstoffen gibt. Mit der alten Gentechnik ging es nur um Herbizidresistenzen und um Pflanzengiftigkeit. Jetzt kann man mit NGT sehr viel mehr verändern, beispielsweise Pflanzenblüten, ihren Blühzeitpunkt oder ihre Farbe, Form und Inhaltsstoffe oder auch die Anzahl der Blüten. Nehmen wir das Beispiel von Pappeln: Diese blühen in der Regel normalerweise nach sieben bis zehn Jahren zum ersten Mal, mit NGT blühen sie schon nach ein paar Monaten, wie eine Ackerpflanze. Das mit der Pappel hatte man schon mit der alten Gentechnik probiert, damit man sie früher kreuzen kann, doch es ging nicht. Das zeigt, dass wir jetzt tiefer in die Eigenschaften der Pflanzen eingreifen können als je zuvor. Jetzt ist vieles möglich, was früher nicht machbar war. Man kann die Pflanzen theoretisch auch resistenter gegen Krankheiten machen oder sie besser an den Klimawandel anpassen, bisher gibt es da nur wenig greifbare Erfolge. In jedem Fall aber müssten diese Veränderungen auch auf Risiken untersucht werden und überprüfen, was das etwa für die Bestäuber für Folgen hat. Wenn ich mit neuen Pflanzen arbeite, muss ich auch ihre Risiken kennen. Nur dann kann man verhindern, dass der Schaden größer als der Nutzen ist.
Die entsprechenden Produkte müssen nicht mehr gekennzeichnet werden
Werden diese Risiken nicht mehr erforscht?
Der Plan ist, für die meisten Pflanzen in Zukunft keine Prüfung der Umweltrisiken zu verlangen. Für diese Pflanzen wird eine Art von Pseudoregulierung eingeführt. Vereinfacht gesagt, sollen alle Pflanzen, die weniger als 20 genetische Veränderungen haben, als sicher gelten. Sie werden als gleichwertig mit der konventionellen Züchtung betrachtet. Das würde schätzungsweise über 90 Prozent der NGT-Pflanzen betreffen, die GABA-Tomate ebenso wie die früh blühende Pappel. Es gibt also jede Menge NGT-Pflanzen, die dann ungeprüft in die Umwelt gelangen und die sich deutlich von dem unterscheiden, was man durch Züchtung erhalten kann. Diese Pflanzen könnten sich dann auch unkontrolliert in der Umwelt ausbreiten. Wir wollen nicht sagen, dass alle diese Pflanzen extrem gefährlich sind oder man die Technologie verbieten müsste. Auch ist die NGT vielversprechend und sehr interessant für die Industrie. Aber für eine Pseudoregulierung, in der es um eine Zahl von 20 genetischen Veränderungen geht, gibt es keinerlei wissenschaftliche Basis. Deswegen ist die geplante Deregulierung im Hinblick auf die Risiken für die Umwelt verantwortungslos. Auch für die Verbraucher geht es um vieles: Die entsprechenden Produkte müssen nicht mehr gekennzeichnet werden.
Entspricht das nicht einer Einführung der Gentechnik durch die Hintertür?
Doch, das muss man so sehen. Es gibt keine Kennzeichnung für Verbraucher, es wird dem ökologischen Landbau und allen anderen Lebensmittelherstellern sehr schwer gemacht, gentechnikfrei zu produzieren. Und es gibt keine Nachweisverfahren und keine Prüfung der Umweltrisiken. Zwar ist es gelungen, kleine Verbesserungen zu erreichen, so sollen herbizidresistente und insektengiftige Pflanzen vor einer Zulassung weiterhin auf Risiken geprüft werden. Doch NGT kann sehr viel mehr, wie beispielsweise die Manipulation von Blüten oder Veränderungen der Inhaltsstoffe der Pflanzen, die erhebliche Auswirkungen auf Nahrungsnetze, Bestäuber oder auch Bodenorganismen haben kann. Das alles kann ungeprüft auf den Markt kommen, bis hin zu Wildpflanzen. Damit bürdet man auch den nächsten Generationen eine schwere Last auf. Wie sollen die, wenn etwas schiefgeht, wieder zurückdrehen? Es gibt keinen Knopf, den man so einfach drücken kann.
Aber wie kann man überhaupt die Risiken erforschen?
Man kann oft sehr gut erkennen, welche Risiken wie geprüft werden müssten. Wir haben zum Beispiel ein Risikoszenario für einen NGT-Leindotter untersucht, also eine ölproduzierende Pflanze, mit der man Salatöl, aber auch Agrosprit produzieren kann. Das war eine der ersten Pflanzen, die in den USA propagiert worden ist. In diesem Fall hatte man per NGT die Konzentration an mehrfach ungesättigten Fettsäuren stark abgesenkt. Die sind zwar gut für die Gesundheit, aber schlecht für den Agrosprit, den man in diesem Fall mit dem NGT-Leindotter herstellen will. Für Bienen sind die Pollen dieser Pflanzen aber eine wichtige Quelle, um ihren Bedarf an mehrfach ungesättigten Fettsäuren zu decken. Man müsste also in diesem Fall die Auswirkungen auf die Bienen untersuchen.
Damit bürdet man auch den nächsten Generationen eine schwere Last auf
Dr. Christoph Then
Foto: Jens Schwarz
Der studierte Tiermediziner, geboren 1962, ist Geschäftsführer und wissenschaftlicher Direktor von Testbiotech e.V., einem in München ansässigen unabhängigen Institut für Folgenabschätzung von Gen- und Biotechnologie, sowie Sprecher des internationalen Bündnisses „No Patents on Seeds“.
Und welche auf den Menschen?
Die Risiken für Menschen sollen in Zukunft über die Verordnung für neuartige Lebensmittel (Novel Food) untersucht werden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein für Produkte wie die GABA-Tomate. In Japan, wo diese Tomate zugelassen wurde, wird Schwangeren und stillenden Müttern vom Verzehr dieser Früchte abgeraten. Aber im Fall des Leindotters würde das zum Beispiel nicht greifen. Ohne Kennzeichnung und Nachweisverfahren kann er ungewollt in die Lebensmittelproduktion geraten, ohne dass er vorher auf Risiken für die Verbraucher untersucht wurde. Nach der bisherigen Gentechnikgesetzgebung hat man alle Pflanzen auf gewollte und ungewollte genetische Veränderungen überprüft, sowohl in Bezug auf die Umwelt als auch auf die Lebensmittelsicherheit. Die Prüfung der Umweltrisiken soll jetzt in den meisten Fällen ersatzlos gestrichen werden, die Gesundheitsrisiken sollen von Fall zu Fall im Rahmen der Novel-Food-Verordnung untersucht werden. Gleichzeitig werden die Anwendungen stark ausgeweitet. Bei der alten Gentechnik ging es im Wesentlichen nur um Futtermittel. Jetzt sind querbeet alle Pflanzen – Gemüse, Obst, Ackerpflanzen – betroffen.