L’histoire du temps présent
Die kapverdische Einwanderung und die koloniale Vergangenheit Luxemburgs: Ein Rückblick auf die 1970er Jahre
Luxemburg besaß nie eigene Kolonien – doch seine Geschichte ist stärker mit dem Kolonialismus verknüpft, als lange angenommen.
Die unabhängige liberale Wochenzeitung „Lëtzeburger Land“ prangert am 16. Juni 1972 auf ihrer Titelseite „behördlichen Rassismus“ an Quelle: eluxemburgensia.lu
Am 9. Januar 2022 gab der luxemburgische grüne Verteidigungsminister François Bausch dem Luxemburger Wort ein Interview, in dem er auf die Lage in Mali und die Präsenz luxemburgischer Soldaten in dem westafrikanischen Land einging. In diesem Zusammenhang behauptete er: „Gewiss kommt uns zugute, dass wir keine Kolonialvergangenheit haben.“1)
Dieser Satz wurde in der Ausstellung hervorgehoben, die drei Monate später im „Musée national d’histoire et d’art“ ihre Türen öffnete. Der Titel der Ausstellung, „Die koloniale Vergangenheit Luxemburgs“, machte von Anfang an deutlich, dass der Minister sich hier an einer Umdeutung der Geschichte versucht hatte. Der Text zur Ausstellung trifft den Nagel auf den Kopf: „Auch wenn Luxemburg nie die Herrschaft über ein Überseegebiet oder dessen Bevölkerung ausgeübt hat, sind im 19. und 20. Jahrhundert zahlreiche Männer und Frauen ausgewandert, um sich in den Kolonien anderer europäischer Länder niederzulassen und zu arbeiten. Diese Luxemburger haben dort alle möglichen Funktionen ausgeübt: Soldaten, Wissenschaftler, Geschäftsleute, Missionare und Missionarinnen und selbst Kolonialbeamte. Tatsächlich wurde aktive Propaganda betrieben, die darauf abzielte, auf luxemburgischem Boden Kolonisten für Belgisch-Kongo anzuwerben. Das Kolonialsystem, das auf dem Prinzip der Ungleichheit zwischen Europäern und Kolonisierten beruhte, stützte sich auf vorgeblich wissenschaftliche Theorien, die eine Überlegenheit bestimmter ‚Rassen’ gegenüber anderen behaupteten, wodurch sie Beherrschung und Ausbeutung der kolonisierten Bevölkerungen durch die Europäer rechtfertigten. (...) Diese lange Zeit vorherrschende kolonialistische Weltsicht ist heute überholt, doch sie hat tiefe Spuren in der Gesellschaft hinterlassen. Manche Nachwirkungen sind bis heute schmerzhaft spürbar. Antirassistische Aktivisten erinnern seit langem daran, dass die heutige Rassendiskriminierung, in Luxemburg wie auch überall sonst auf der Welt, auf aus der Kolonialzeit stammenden Stereotypen beruht.“
In seiner Doktorarbeit, die er gestern an der Universität Luxemburg verteidigt hat, zeigt Kevin Goergen (C2DH) auf, inwieweit Luxemburg über ein koloniales Milieu verfügte, das die Auswanderung seiner Bürger in die Kolonien vereinfachte. Er unterstreicht zudem die Rolle, die diese luxemburgischen Bürger im Dienste des Kolonialstaats, der Missionen und der Unternehmen in den Kolonien spielten, wobei sie von der Unterstützung durch den luxemburgischen Staat profitierten. Schließlich erläutert er, wie die luxemburgische Regierung sämtliche kolonialen Fragen vermied, indem sie sich hinter der belgischen Regierung versteckte und sich so ihrer Verantwortung entzog, zum Beispiel in Bezug auf die soziale Absicherung, auf multiethnische Personen, deren Vater Luxemburger war, sowie in Fällen von Gewalt gegen Afrikaner und Afrikanerinnen.2)
Die gleiche Haltung findet sich auch bei der Untersuchung des Zusammenhangs mit einem anderen Aspekt der kolonialen Vergangenheit Luxemburgs, und zwar der Einwanderung von Hunderten Kapverdiern und Kapverdierinnen seit den 1960er Jahren. Die Migration von Arbeitskräften aus Portugal, einem europäischen Land, ins Großherzogtum beinhaltete nämlich eine starke außereuropäische Komponente, da die Kapverden bis zur Unabhängigkeit im Jahr 1975 Teil des portugiesischen Kolonialreichs waren.
Die kapverdische Präsenz in Luxemburg unterstreicht die Bedeutung kolonialer und postkolonialer Beziehungen für die jüngste Entwicklung europäischer Einwanderungsgesellschaften.
Quelle: eluxemburgensia.lu
Einwanderung als strukturelles Phänomen
Kommen wir zunächst kurz auf die Geschichte der Einwanderung in Luxemburg in der Nachkriegszeit zurück. Die Portugiesen (26 Personen laut der Volkszählung von 1960, 1.147 im Jahr 1966 und 6.300 im Jahr 1971, davon 5.000 Männer und 1.300 Frauen)3) übernahmen nach und nach die Rolle der Italiener, deren Einwanderung mit dem Wirtschaftswachstum Italiens ab dem Ende der 1950er Jahre zum Erliegen kam. Die portugiesischen Männer arbeiteten hauptsächlich im Baugewerbe, während die Frauen vor allem im Reinigungssektor und als Putzfrauen tätig waren.
Im Mai 1970 unterzeichnete Luxemburg zwei bilaterale Abkommen mit Portugal und Jugoslawien, die „die Beschäftigung von Arbeitern aus diesen beiden Ländern in Luxemburg gesetzlich regelten“. In seiner Stellungnahme zu dem Abkommen mit Portugal stellte der Staatsrat die Einwanderung nun als strukturelles Phänomen dar: „Schon seit Jahren ist die Verfügbarkeit einheimischer Arbeitskräfte im Großherzogtum völlig unzureichend, um den Bedarf des Landes zu decken. Die paar Dutzend Arbeiter aus dem Agrarsektor, die in den kommenden Jahren noch verfügbar werden könnten, ändern nichts an der allgemeinen Problematik des Arbeitskräftemangels. Ohne den Zustrom einer großen Zahl ausländischer Arbeiter würden sich die Handwerks- und Industriebetriebe in einer sehr kritischen Lage befinden.“4)
Die beiden bilateralen Abkommen wurden 1972 von der Abgeordnetenkammer ratifiziert und ein neues Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern trat am 28. März 1972 in Kraft. Dieses ausgesprochen restriktive Gesetz regelte die Bedingungen der Einwanderung, insbesondere für Bürger von Staaten, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehörten. Die Einwanderung unterlag zu jener Zeit einem komplexen und starren System von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen.
Eine Debatte aus dem Jahr 1972 verdeutlicht, dass das Thema Einwanderung sowie koloniale und postkoloniale Beziehungen zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit rückten. Am 18. Februar 1972 informierte das Justizministerium die Verbände der Industriellen und Handwerker, dass „potenzielle afrikanische und asiatische Arbeitskräfte aufgrund der Schwierigkeiten bei der Assimilation und einer eventuellen Rückführung derzeit keine Aufenthaltserlaubnis erhalten können5)“.
Eine rassistische ministerielle Mitteilung von 1972
Das rassistische Schreiben des Justizministeriums an die luxemburgische Arbeitgeberschaft stand im Zusammenhang mit den bilateralen Verhandlungen zwischen Luxemburg und Portugal über das Abkommen zur sozialen Sicherheit zwischen beiden Staaten, das am 12. Februar 1965 unterzeichnet worden war. Es galt gemäß Punkt I seines Zusatzprotokolls territorial lediglich für „Kontinentalportugal und die angrenzenden Inseln (Azoren und Madeira)“6). Die zahlreichen Einwanderer mit portugiesischer Staatsangehörigkeit, die von den Kapverden stammten, waren somit davon ausgeschlossen. Aus diesem Grund bestand die portugiesische Regierung auf der Überarbeitung jenes Punktes in einem Zusatzabkommen. Die luxemburgischen Regierungs- und diplomatischen Vertreter unternahmen intensive Anstrengungen, um diesem portugiesischen Wunsch nachzukommen und gleichzeitig die Folgen, also den wachsenden Zustrom nicht europäischer Einwanderer nach Luxemburg, zu begrenzen.
In der Begründung des Gesetzentwurfs vom Juni 1972 betreffend den Zusatz zum Abkommen zwischen Luxemburg und Portugal aus dem Jahr 1965 wird wie folgt präzisiert: „Aufgrund des Beharrens (der luxemburgischen Regierung) hat die portugiesische Delegation sich einverstanden erklärt, bei den zuständigen Behörden zu intervenieren, damit keine Maßnahmen zur Förderung der Auswanderung von Arbeitern von den Kapverden und ihren Familien in das Großherzogtum ergriffen werden.“7)
„Portugiesen ja, kapverdische Portugiesen nein …“ Diese Maßnahme zeugt vom ausdrücklichen Willen, die Einwanderung auf eine weiße europäische Bevölkerung zu beschränken.
Während der Debatten in der Abgeordnetenkammer am 13. Februar 1973 beharrte auch der Berichterstatter des Gesetzentwurfs der christlich-sozialen Partei und Präsident der Gewerkschaft LCGB, Jean Spautz, auf diesem Punkt: „Ech wollt ower och nach drop hiweisen, datt d’portugiesesch Délégatio’n dermat averstane war – an den Accord ass am Procès-verbal vun de Négociatio’ne festgehale gi – fir bei dénen zo’stännegen Instanzen ze intervene’eren, fir datt keng Mesüren ergraff géngen, fir d’Awanderung vu portugieseschen Arbechter vum Cap-Vert an hire Familje no Letzebuerg ze stimule’eren. Dir erënnert iech, dat hat seiner Zeit am Land ganz vill Stëbs opgewierbelt.“8) Der Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen, das heißt mit den Stimmen der Mehrheit (Christlich-Soziale und Liberale) sowie der Opposition (Sozialisten und Kommunisten).
Eine Debatte mit kolonialen Stereotypen
Jean Spautz spielte auf eine Kontroverse an, die im Sommer 1972 in einem Teil der luxemburgischen Presse aufgekommen war.
Am 16. Juni 1972 hatte die unabhängige liberale Wochenzeitung d’Lëtzeburger Land auf das Schreiben des Justizministeriums an die Arbeitgeberschaft reagiert, indem sie in ihrer Rubrik „Das aktuelle Bild“ auf der Titelseite das Foto eines kapverdischen Bauarbeiters des größten Bauunternehmens des Landes, CECO – später LUX T.P. –, veröffentlichte und den „behördlichen Rassismus“ sowie die „von chauvinistischen Rechtspolitikern gezüchtete fremdenfeindliche Atmosphäre“ anprangerte. Damaliger Justizminister war der liberale Eugène Schaus.9) Die Jugendorganisation der DP, die Jeunesse démocratique, warf dem Minister und seinem Ministerium ebenfalls eine als rassistisch und fremdenfeindlich empfundene Haltung vor.
Diese Kritiken riefen einerseits Reaktionen von Lesern der Wochenzeitung hervor, die sich für die Behörden und gegen die Position der Zeitung aussprachen und vor kolonialen Stereotypen nur so strotzten. Ein erster Leser meinte, dass die luxemburgischen Behörden zu Recht die Entstehung eines „Farbigenproblems“ verhinderten, da diese „aus primitivem Milieu“ stammenden „Farbige[n]“ außerstande seien, sich in eine „industrielle Zivilisation“ zu integrieren.10) Ein weiterer Leser bezeichnete die Empfehlung der Behörden ebenfalls als klug, als eine Entscheidung, die nicht nur darauf abzielte, „die Kriminalität von ethnischen Minderheiten, die sich von allen abgelehnt fühlen“, zu vermeiden, sondern auch darauf, Rassismus zu verhindern: „Wir werden hier nur dann Rassismus haben, wenn wir wie Sie so tun, als wären wir nicht rassistisch, und eine große Anzahl dieser Menschen beliebig aufnehmen. Glauben Sie nicht, dass wir genug damit zu tun haben, unsere ‚Gastarbeiter’ aus Italien, Portugal, Jugoslawien und Griechenland zu assimilieren? Bereits das bedeutet eine langwierige Anstrengung.“11) Hier findet sich jene Argumentation wieder, die die Schuld umkehrt: Ausländer seien für Fremdenfeindlichkeit verantwortlich.
Am 4. und 5. August verteidigte der christlich-soziale Abgeordnete Jean Wolter Minister Schaus im Luxemburger Wort und berief sich auf die praktischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Rückführung, um das Schreiben des Ministeriums an die Arbeitgeber zu legitimieren, sowie auf die „Assimilationsschwierigkeiten“, während auch er die Verantwortung auf die jungen Demokraten schob: „Denn so wie es einen verdammenswerten Rassismus gibt, so gibt es sonder Zweifel auch einen zwar gutgemeinten, doch falsch verstandenen Antirassismus, der im Endeffekt Rassenprobleme dort heraufbeschwört, wo vorher keine bestanden haben.“12)
Am 21. Juli hatte der junge Jurist und spätere sozialistische Gemeinderat von Luxemburg-Stadt Michel Delvaux13) im Lëtzeburger Land seinerseits in Bezug auf das Schreiben des Justizministeriums betont, dass „unabhängig davon, wer sein Verfasser sei, selbst wenn es nur darum ginge, den ungeregelten Zuzug von Arbeitern einzudämmen, jede Diskriminierung aufgrund der Rasse durch staatliche Stellen außerordentlich schwerwiegend ist“14).
Zwei Wochen nach der einstimmigen Annahme des Zusatzes zum Abkommen zwischen Luxemburg und Portugal kritisierte der jesuitische Pfarrer der „Jeunesse étudiante chrétienne“ (JEC) und Gründer der 1969 ins Leben gerufenen „Action formation de cadre“ (Vorgängerin der „Action Solidarité Tiers Monde“), René Vesqué15), die Tatsache, dass die Abgeordneten und der Staatsrat mit der Verabschiedung dieses „rassistischen Gesetzes“ zugleich die koloniale Herrschaft Portugals über die Kapverden anerkennen würden. Der Titel seines Gastbeitrags im Luxemburger Wort vom 2. März 1973 lautete: „Weißes Land Luxemburg“16). Er kommentierte diese einstimmige Abstimmung ironisierend wie folgt: „Kommentar überflüssig. Der gewöhnliche Bürger hat überhaupt nichts gemerkt. Er hatte ja auch sowieso die Haltung der Regierung bejaht, denn auch ihm ist es ja daran gelegen, daß unser Land sauber bleibt. Der gewöhnliche Christ hat auch nichts gemerkt. Ihn geht das Ganze ja auch nichts an. Nirgends in der Schrift steht geschrieben: ‚Ich bin ein Schwarzer, und ihr habt mich nicht angenommen.’ P.S. In keiner Tageszeitung fanden wir einen Kommentar zu diesem rassistischen Gesetz; die Nachricht ging in der allgemeinen Kammerberichterstattung unter.“
Kürzlich hat Serge Kollwelter, einer der Gründer der 1972 zur Unterstützung von Immigranten in Luxemburg ins Leben gerufenen NGO União (der späteren ASTI), sich gefragt, ob die systematische Enthaltung Luxemburgs bei Abstimmungen über Resolutionen, die Portugals Kolonialpolitik in der UNO verurteilten, nicht etwa eine Gegenleistung für das portugiesische Engagement war, Kapverdier davon abzuhalten, ins Großherzogtum zu kommen.17)
Die Grenzen einer selektiven Migrationspolitik
Der Erfolg dieser selektiven Migrationspolitik war gleichwohl relativ. 1981 war die Mehrheit der 624 Staatsangehörigen eines afrikanischen Landes in Luxemburg kapverdischer Nationalität (die Nationalität wurde mit der Unabhängigkeit der Kapverden 1975 eingeführt): 301 Kapverdier gegenüber 74 Marokkanern.18) Da viele kapverdische Einwanderer die portugiesische Staatsangehörigkeit besaßen, muss man auf eine andere Statistik zurückgreifen, um die tatsächliche Entwicklung dieser kapverdischen Einwanderung nach Luxemburg zu bemessen: die Bevölkerung Luxemburgs nach dem Geburtsland.19) Dort sieht man, dass die Zahl der Personen, deren Geburtsland in Afrika lag, von 498 im Jahr 1970 auf 1.603 im Jahr 1981 anstieg. Die Zunahme um 1.105 Personen während der 1970er Jahre ist vor allem durch die Einwanderung von auf den Kapverden geborenen Personen zu erklären, unabhängig davon, ob sie die portugiesische oder die kapverdische Staatsbürgerschaft besaßen.

Christopher „Kiki“ Martins Pereira, Leistungsträger und Ersatzkapitän der Luxemburger Fußballnationalmannschaft mit kapverdischen Wurzeln, wie ein großer Teil der Talente der nationalen Fußballschule Foto: Editpress/Jeff Lahr
Trotz der Einführung einer selektiven Immigrationspolitik wanderten also weiterhin zahlreiche Kapverdier nach Luxemburg ein. Wenn sie die portugiesische Staatsangehörigkeit besaßen, konnten sie von den im Abkommen zwischen Luxemburg und Portugal von 1972 vorgesehenen Maßnahmen zur Familienzusammenführung profitieren. Andere wanderten innerhalb, aber auch außerhalb des gesetzlichen Rahmens ein, entweder auf dem Landweg aus Portugal über Spanien und Frankreich oder auf dem Seeweg von den Kapverden über den Hafen von Rotterdam.
Die kapverdische Einwanderung in Luxemburg hielt an, weil die Bauunternehmen diese Arbeitskräfte weiter benötigten. So nahm die Zahl der kapverdischen Staatsangehörigen in Luxemburg von 301 im Jahr 1981 auf 1.101 im Jahr 1991, 1.660 im Jahr 2001 und 2.472 im Jahr 2011 weiter zu. Eine Untersuchung des Cefis aus dem Jahr 2017 über die Migrations- und Integrationsprozesse der kapverdischen Gemeinschaft in Luxemburg, die sich auf demografische Angaben aus dem Jahr 2011 stützte, hat unter Berücksichtigung des Migrationshintergrunds der kapverdischen Bevölkerung ergeben, dass zwischen 8.000 und 9.000 Einwohner Luxemburgs, also 1,6 Prozent der Gesamtbevölkerung des Landes, Kapverdier sind: „Innerhalb dieser Gruppe lassen sich drei gleich große Untergruppen identifizieren: Luxemburger kapverdischer Herkunft (2.374 Personen), Kapverdier (2.068 Personen) und Ausländer (überwiegend Portugiesen), deren beide Elternteile auf den Kapverden geboren sind (2.304 Personen).“20) Von 2011 bis 2025 ist die Zahl der Einwohner mit kapverdischer Staatsangehörigkeit von 2.472 auf 2.894 Personen weiter gestiegen, während im gleichen Zeitraum 1.684 Kapverdier die luxemburgische Staatsbürgerschaft erlangt haben. Die jungen Nachkommen der kapverdischen Bauarbeiter aus den 1960er und 1970er Jahren arbeiten heute in Luxemburg vorwiegend in staatlichen, parastaatlichen und kommunalen Verwaltungen sowie in sozialen und erzieherischen Berufen.
Es ist zweifellos aufschlussreich und überraschend zugleich, festzustellen, dass diese afro-portugiesische Bevölkerung nach den Debatten von 1972-1973 lange Zeit aus dem politischen und öffentlichen Diskurs in Luxemburg verschwunden war, was die Entstehungsprozesse sozialer Sichtbarkeit bzw. Unsichtbarkeit von Einwanderern, beeinflusst durch das koloniale Erbe und postkoloniale Beziehungen, deutlich veranschaulicht.
Liens Migrations
Dieser Artikel ist die Kurzfassung eines Beitrags von Denis Scuto in der neuen Zeitschrift Liens Migrations (Thema der ersten Nummer: „Présences capverdiennes“), die im Rahmen des von der Stadt Düdelingen finanzierten Lehrstuhls Geschichte und Migration der Uni Luxembourg publiziert und am 24. März um 18 Uhr im Düdelinger Stadthaus vorgestellt wird.
1) Marc Schlammes, „Mali ist nicht Afghanistan“. Interview mit Verteidigungsminister François Bausch, Luxemburger Wort, 9.1.2022, www.wort.lu/politik/mali-ist-nicht-afghanistan/1137872.html.
2) Kevin Goergen, Luxembourg’s Colonial History: Negotiating Engagement in Africa, Dissertation, Universität Luxemburg, 2026.
3) Statec, Statistiques historiques 1839-1989, Luxemburg, 1989, S. 33 ff.
4) Avis du Conseil d’Etat du 21 juillet 1971 sur le projet de loi portant approbation de l’accord entre le Grand-Duché de Luxembourg et la République portugaise relatif à l’emploi des travailleurs portugais au Luxembourg, signé à Lisbonne, le 20 mai 1971, CRCD, 1971-1972, S. 955.
5) Zitiert in: Michel Delvaux, Le racisme, un problème au Luxembourg?, d’Lëtzeburger Land, 21.7.1972, S. 3.
6) Loi du 17 juin 1966 portant approbation de la Convention entre le Luxembourg et le Portugal sur la sécurité sociale, signée à Luxembourg, le 12 février 1965 (avec la Convention et le Protocole spécial en annexe), Mémorial du Grand-Duché de Luxembourg, A, n° 31/1966, S. 549.
7) Exposé des motifs du Projet de loi portant approbation de l’Avenant à la Convention entre le Luxembourg et le Portugal sur la sécurité sociale signée le 12 février 1965, fait à Luxembourg, le 5 juin 1972, déposé en janvier 1973 à la Chambre des députés, CRCD, 1972-1973, S. 1711.
8) CRCD, 1972-1973, S. 1840-1841.
9) Eugène Schaus (1901-1978) war in der Nachkriegszeit mehrfach Minister. Insbesondere war er von 1959 bis 1964 Außenminister, kurz vor und nach der Unabhängigkeit des Belgisch-Kongo. Für weitere Informationen zu seiner Rolle und seiner Haltung während dieser Jahre, siehe: Régis Moes, Cette colonie qui nous appartient un peu. La communauté luxembourgeoise au Congo belge 1883-1960, Luxemburg, 2012.
10) Kommentar eines Lesers, unterschrieben mit dem Initial H., erschienen in d’Lëtzeburger Land, n° 29, 14.7.1972, S. 6.
11) Kommentar eines zweiten Lesers, unterschrieben mit J. Nickels. Diese beiden Kommentare wurden von der Redaktion unter dem Titel „Die Angst vor einem Rassenproblem“ publiziert, d’Lëtzeburger Land, n° 29, 14.7.1972, S. 6.
12) Jean Wolter, Ist Herr Eug. Schaus ein Rassist?, Luxemburger Wort, 4.8.1972, S. 3; siehe auch den Artikel von Jean Wolter: Rassenprobleme in Luxemburg?, Luxemburger Wort, 5.8.1972, S. 3.
13) Für weitere Informationen über Michel Delvaux, siehe: Ben Fayot, Un hommage à Michel Delvaux (1948-1983). Un espoir de la gauche réformiste, in: d’Lëtzeburger Land, 24.3.2023, S. 10.
14) Michel Delvaux, siehe Anmerkung 5.
15) Zu René Vesqué siehe: Michel Pauly, René Vesqué (1930-2010), in: forum 302, Dezember 2010, S. 57-58.
16) R. Vesqué s.j., Weißes Land Luxemburg, Freie Tribüne, Luxemburger Wort, 2.3.1973, S. 12.
17) Serge Kollwelter, Les gouvernements luxembourgeois et les Cap-Verdiens, in: forum 438 (Relations luso-luxembourgeoises), Juli 2024, S. 48-51.
18) Statec, La démographie luxembourgeoise en chiffres. Ausgabe 2025, Luxemburg, 2025, S. 13.
19) Statec, Statistiques historiques 1839-1989, S. 35.
20) Cefis, „Diaspora capverdienne“ au Luxembourg. Panorama socio-économique, rôles dans les mouvements migratoires et solidarité avec les pays d’origine, RED (Recherche-Etude-Documentation) N° 21, Luxemburg, 2017, S. 19.
21) Statec, La démographie luxembourgeoise en chiffres. Ausgabe 2025, S. 13.
22) mj.gouvernement.lu/fr/dossiers/2020/nationalite-luxembourgeoise.html#bloub-4 (letzter Zugriff am 30.1.2026).