Europäische Lieferkettenrichtlinie
Die Verteidigung der Menschen- und Umweltrechte steht unter Lobbydruck
Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung hat das Europaparlament im vergangenen Dezember die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) abgeschwächt, indem es dem Omnibus-I-Paket zugestimmt hat. Wichtige Normen der Direktive wurden dabei abgeschafft. Der Ball liegt wieder bei den einzelnen Staaten.
Kinder sortieren inmitten von Zementstaub gebrauchte Zementsäcke am Ufer des Surma-Flusses in Bangladesch Foto: Md Rafayat Haque Khan/ZUMA Press/dpa
Tödliche Katastrophen wie der Dammbruch im brasilianischen Brumadinho 2019, der mehr als 270 Menschen tötete und ein ganzes Ökosystem zerstörte, oder der Einsturz der Rana-Plaza-Textilfabriken in Bangladesch, bei dem über 1.100 Menschen starben, sind nur zwei extreme Beispiele. Die Auswüchse der Skrupellosigkeit, mit der Konzerne Mensch und Natur in den Ländern des Globalen Südens ausbeuten und dabei Arbeits-, Menschen- und Umweltrechte missachten, sind grenzenlos und trauriger Alltag. Nicht zuletzt deshalb stritten Nichtregierungsorganisationen jahrelang für ein Gesetz und auf europäischer Ebene für eine Richtlinie, damit die Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten Rechnung tragen und die Verantwortung übernehmen, wenn die genannten Rechte verletzt werden.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, abgekürzt CSDDD, wurde vor zwei Jahren verabschiedet und als Meilenstein gefeiert. Sie verpflichtet Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und zum Schutz der Umwelt; bei Verstößen drohen ihnen Bußgelder und zivilrechtliche Haftung für entstandene Schäden, etwa dem deutschen TÜV Süd im Fall Brumadinho oder dem Textilkonzern KiK aufgrund des Brandes einer Textilfabrik in Pakistan.
EVP stimmt mit Rechtsextremen
Nun droht „die Verteidigung der Menschen- und Umweltrechte, dem Omnibus-I-Paket zum Opfer zu fallen“, sagte ein Verfechter der CSDDD, nachdem das Europäische Parlament am 16. Dezember dem sogenannten Omnibus-I-Gesetz zugestimmt hatte, das den European Green Deal vereinfachen soll – mit Stimmen der Europäischen Volkspartei (EVP) und Rechtsextremen. Man habe die „Brechstange“ an die im Sommer 2024 verabschiedete Richtlinie angesetzt, so Manfred Weber von der EVP. Die neuen EU-Regeln gelten nur noch für Konzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Damit sind mittelständische Firmen von der direkten Sorgfaltspflicht befreit. Verbindliche Klimapläne wurden gestrichen.
Trotz der Abschwächungsversuche wurde der risikobasierte Ansatz im Omnibus-I-Paket mit einer Reihe von Einschränkungen immerhin beibehalten. Unternehmen sind daher verpflichtet, die Risiken im Zusammenhang mit den Aktivitäten ihrer direkten und indirekten Geschäftspartner zu identifizieren und zu bewerten. Bis Juli 2028 müssen die EU-Staaten die (verwässerte) Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Der Ball liegt wieder bei den einzelnen Ländern.
Einige wollen bereits nachgeben. So treibt etwa die deutsche Bundesregierung eine Nachjustierung des im Nachbarland geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes voran. Bundeskanzler Friedrich Merz und der französische Staatspräsident Emmanuel Macron forderten bereits die komplette Abschaffung der CSDDD, eine breite zivilgesellschaftliche Allianz habe dies jedoch verhindern können, betonen Armin Paasch, Historiker und Referent bei Misereor und Miriam Saage-Maas vom European Center for Constitutional and Human Rights in Berlin in ihrer Analyse der Sachlage.
Die jährliche Berichtspflicht soll sogar rückwirkend zum 1. Januar 2023 ausgesetzt werden. Außerdem sollen künftig Geldstrafen nur noch bei schweren Pflichtverletzungen fällig werden, nicht mehr bei formalen Fehlern. Trotzdem bleiben Dokumentationspflicht, regelmäßige Analysen und vorbeugende Maßnahmen verbindlich. Zivilgesellschaftliche Organisationen schlagen Alarm und befürchten einen Rückschritt. Paasch und Saage Maas sprechen vom „Lieferketten-Backlash“.
So auch die luxemburgische „Initiative pour un devoir de vigilance“ (IDV), die sich aus 16 Organisationen der Zivilgesellschaft zusammensetzt. Zwar stelle die CSDDD einen historischen Wendepunkt dar, wenn es um die Verantwortung zumindest von großen Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße in ihren Wertschöpfungsketten geht. Allerdings haben die im Rahmen des Omnibus-I-Pakets eingeführten Änderungen die Richtlinie erheblich geschwächt. Sie haben den Umfang der Schutzmaßnahmen im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt eingeschränkt und wichtige klimabezogene Verpflichtungen abgeschafft.
Luxemburg hat die einmalige Gelegenheit, die ursprünglichen Ambitionen der Richtlinie wiederherzustellen
Jean-Louis Zeien
Initiative pour un devoir de vigilance (IDV)
Die IDV nennt dies „zutiefst besorgniserregend“, dass mehrere europäische Regierungen und politische Entscheidungsträger dem starken politischen und wirtschaftlichen Druck nachgegeben haben und es vorziehen, wichtige Rechtsvorschriften zu schwächen, anstatt die Menschenrechte, die Umwelt und die Integrität des Binnenmarktes uneingeschränkt zu verteidigen. Der Einfluss, den Wirtschaftslobbyisten auf den Gesetzgebungsprozess ausüben, schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall – sowohl für die demokratische Rechenschaftspflicht als auch für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union.
Die CSDDD tritt nun in eine entscheidende Phase ein: die der nationalen Umsetzung. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Juli 2028 in ihr nationales Recht umsetzen. „Luxemburg hat die einmalige Gelegenheit, die ursprünglichen Ambitionen der Richtlinie wiederherzustellen und sie vollständig an internationale Standards anzupassen, indem bestimmte Schutzmaßnahmen, die im Rahmen des Omnibus-Prozesses gestrichen wurden, wieder eingeführt werden“, so Jean-Louis Zeien, einer der IDV-Koordinatoren. „Luxemburg, das im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vertreten war, hat die Verantwortung, im Bereich der Menschenrechte mit gutem Beispiel voranzugehen.“
Der nationale Gesetzgeber könne sich auch von seinem eigenen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien inspirieren lassen. Der zweite Aktionsplan (2020-2022) bilde eine solide Grundlage. Die IDV-Verantwortlichen erklären: „Nach einer aggressiven und gut koordinierten Lobbykampagne einer Handvoll multinationaler Unternehmen wurden wichtige Schutzmaßnahmen in den Bereichen Klima, Umwelt und Menschenrechte aus dem endgültigen Text gestrichen. Trotz dieser erheblichen Rückschläge bleibt die Richtlinie ein entscheidender Fortschritt für die Unternehmensverantwortung.“
Gestiegene Macht der Wirtschaftslobbys
Wie das Tageblatt bereits am 31. Dezember 2025 berichtete, veröffentlichte das Zentrum für Forschung zu multinationalen Unternehmen (SOMO), eine in Amsterdam ansässige Organisation, Anfang Dezember einen Bericht. Aus diesem geht hervor, wie eine Gruppe überwiegend in den USA ansässiger und vor allem im Bereich fossiler Brennstoffe tätiger Unternehmen (unter anderem ExxonMobil, Chevron, TotalEnergies) innerhalb der Lobbying-Plattform „Competitiveness Roundtable“ Druck auf die EU-Institutionen und Regierungen ausübte. Ihr Ziel war es, die CSDDD zu schwächen oder gar zu Fall zu bringen. Die Initiative sei Teil eines diplomatischen Drucks der USA.
Die Grünen-Abgeordnete Sam Tanson stellte die parlamentarische Frage an Premierminister Luc Frieden (CSV) und Wirtschaftsminister Lex Delles (DP), ob die Regierung formelle oder informelle Kontakte zu Unternehmen habe, die in dem SOMO-Bericht genannt wurden. In der Antwort heißt es lapidar, dass das Wirtschaftsministerium selbstverständlich einen regelmäßigen Austausch mit Wirtschaftsakteuren, insbesondere Industrieunternehmen, pflege. In diesem Zusammenhang hätten sich der Wirtschaftsminister und Beamte des Ministeriums mit Vertretern eines bestimmten Unternehmens getroffen. Bei den Gesprächen seien die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage und mehrere europäische Gesetzestexte erörtert worden, ohne dass besondere Forderungen in Bezug auf diese Gesetzestexte gestellt worden seien, so der Wirtschaftsminister.
Darüber hinaus antwortet Delles weiter: „A cela s’ajoute qu’en vue du dernier trilogue sur l’Omnibus I (…) une entreprise avait sollicité une entrevue avec l’ambassade luxembourgeoise à Washington pour encourager le Luxembourg à se coordonner avec d’autres Etats membres, notamment sur la suppression des plans de transition climatique.“ Auf Antrag der diplomatischen Vertretung der USA, der an das hiesige Außenministerium gerichtet war, fand Ende 2025 ein Treffen statt, an dem Vertreter des Wirtschaftsministeriums und des Finanzministeriums teilnahmen. Auf die Inhalte des Treffens wurde nicht näher eingegangen.
Auf Tansons Frage, ob die Regierung hinsichtlich der nationalen Umsetzung der CSDDD beabsichtigt, sich strikt auf das in der Richtlinie geforderte Minimum zu beschränken oder für höhere Anforderungen in Bezug auf Klima, Menschenrechte und Kontrolle von Großunternehmen eintritt, lautete die Antwort: „Die Regierung wird die Richtlinie umsetzen, ohne über die Vorgaben hinauszugehen.“
Treffen und Konferenz mit Konzernen
Auf die parlamentarische Frage des Abgeordneten Franz Fayot (LSAP), ob die Treffen mit META und Mondelez International die Position Luxemburgs zu den „Omnibus“-Vorschlägen beeinflusst oder verändert hätten, lautete die Antwort, das Treffen habe die Position Luxemburgs in dem Dossier nicht verändert. Was die Videokonferenz vom 16. Oktober 2025 mit Vertretern von Mondelez International (Kraft, Jacobs, Milka, Danone usw.) betrifft, sei anzumerken, dass das Treffen mit Vertretern des Ministeriums für Umwelt, Klima und Biodiversität sowie des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau stattgefunden habe. Gegenstand dieses Treffens war die EU-Entwaldungsverordnung, die nicht Teil des Omnibus-I-Pakets ist. Die Videokonferenz habe daher die Position Luxemburgs zu den Omnibus-Vorschlägen weder beeinflusst noch geändert.
Zur ersten Verurteilung auf der Basis des französischen Gesetzes über die Sorgfaltspflicht kam es diese Woche: Ein Pariser Gericht verurteilte die Unternehmensgruppe Yves Rocher wegen Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht in ihrer türkischen Tochtergesellschaft: aufgrund miserabler Arbeitsbedingungen, systematischer Diskriminierung von Frauen und wegen sexualisierter Gewalt. Die Entschädigungsforderungen der meisten ehemaligen Beschäftigten wurden jedoch zurückgewiesen.