Covid-19-Gesetz
Der Weg aus dem „état de crise“ gestaltet sich schwierig
Der von der Regierung vorgelegte „Vor-Vorentwurf“ für ein Covid-19-Gesetz stieß am vergangenen Mittwoch nicht nur bei der Opposition, sondern auch bei einigen Abgeordneten der Mehrheitsparteien auf Ablehnung. Die CSV spricht von einer „Verlängerung des Ausnahmezustands durch die Hintertür“, die Partei „déi Lénk“ von einem „liberalen Nachtwächterstaat-Gesetz“, bei dem die sozialen Schutzfunktionen fehlen. Am Dienstag wird die Regierung dem Parlament voraussichtlich einen überarbeiteten Text oder einen neuen Gesetzentwurf vorlegen. In Abwesenheit eines Pandemiegesetzes ist nicht auszuschließen, dass nach dem Ende des Ausnahmezustands mehrere Gesetze zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie gebraucht werden oder der „état de crise“ bei einer weiteren Infektionswelle erneut ausgerufen werden muss.
Nachdem der erste Entwurf auf Ablehnung gestoßen war, wollen Premierminister Xavier Bettel (M.) und Gesundheitsministerin Paulette Lenert (r.) dem Parlament am Dienstag eine überarbeitete Version des Covid-19-Gesetzentwurfs vorlegen Foto: Editpress/Julien Garroy
Weil Luxemburg nicht über ein Pademiegesetz verfügt, hatte die Regierung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie am 18. März den Ausnahmezustand („état de crise“) ausgerufen, den das Parlament drei Tage später einstimmig um die maximale Dauer von drei Monaten verlängert hat. Am 24. Juni läuft der Krisenzustand offiziell aus. Das Virus SARS-CoV-2 wird die Welt und auch Luxemburg aber voraussichtlich über diese Frist hinaus noch weiter beschäftigen. Die Infektionszahlen sind in den vergangenen Wochen zwar stetig gesunken, doch Virologen schließen nicht aus, dass die Zahl der Neuerkrankungen durch die Lockerung der Ausgangssperre wieder steigen könnte. Die Weltgesundheitsorganisation warnte am Montag sogar vor einer zweiten tödlichen Welle von Coronavirus-Infektionen in Europa.