Gesetzentwurf
Das Recht auf Gegendarstellung soll künftig auch online gelten
Wer sich in den Medien unfair behandelt fühlt, kann von dem gesetzlich verankerten Recht auf Gegendarstellung Gebrauch machen. Geht es nach der Regierung, soll dies künftig auch für Online-Publikationen gelten.
Künftig soll das Recht auf Gegendarstellung in Luxemburg auch für Online-Medien gelten Foto: Adobe Stock
Aufmerksame Zeitungsleser sind mit dem Prinzip der Gegendarstellung in Luxemburg wahrscheinlich vertraut. Fühlt sich eine Person oder eine Organisation durch einen Artikel in einem in Luxemburg erscheinenden Medium angegriffen, kann er in einer Gegendarstellung seine Sicht der Dinge darlegen.