Staying Alive 

Darf mein Chef mich feuern, wenn ich meinen Arbeitsplatz verlasse, um Erste Hilfe zu leisten?

Wer einem Notfallopfer hilft, riskiert dabei seinen Job? Eine neue App alarmiert Ersthelfer – doch rechtlich herrscht Unsicherheit. Was gilt, wenn man für die Rettung den Arbeitsplatz verlässt?

Ausgebildete Ersthelfer retten Leben

Ausgebildete Ersthelfer retten Leben Foto: Editpress-Archiv/Alain Rischard

An die Brust gefasst, umgekippt und tot: 500 Menschen in Luxemburg sterben pro Jahr an einem Herzstillstand. An vielen Orten im öffentlichen Raum hängen Defibrillatoren, damit Passanten in solchen Momenten rasch eingreifen können. Aber was, wenn gerade niemand da ist – oder niemand sich kompetent fühlt, einen solchen Einsatz durchzuführen? Zu dem Zweck hat das CGDIS mit „Staying Alive LU“ vergangenen Monat eine App vorgestellt, die mittels Geolokalisationsdiensten registrierte Ersthelfer im Umfeld des Notfalls benachrichtigt. Eine gute Sache. Aber was, wenn der Ersthelfer für seinen Rettungseinsatz seinen Arbeitsplatz verlässt? Riskieren er oder sie dann eine Abmahnung – oder gar eine Kündigung?

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