Chamber

Darf man eine Partei per Petition ausschließen? Fall ADR wirft Fragen auf

Eine Petition fordert den Ausschluss der ADR aus der Chamber. Die zuständige Chamber-Kommission ließ sie zu. Aber geht das überhaupt, per Petition den Ausschluss einer demokratisch gewählten Partei aus dem Parlament zu fordern? Zweifel sind zumindest angebracht.

Verfassungsrechtlichkeit ist kein Zulassungskriterium für Petitionen

Verfassungsrechtlichkeit ist kein Zulassungskriterium für Petitionen Symbolfoto: Freepik

Ziel dieser Petition ist es, den Ausschluss der ADR-Partei aus der Chamber zu fordern. Petition 3581 lässt bereits im ersten Teilsatz keinen Zweifel aufkommen. Aber geht das überhaupt, per Petition den Ausschluss einer demokratisch gewählten Partei aus dem Parlament zu fordern? Schließlich würden der oder die Antragsteller bei genug Unterschriften vor dem Parlament gehört. Noch dazu stellt sich die Frage der Verfassungskonformität, wo Artikel 68 sagt: „Aucun député ne peut être poursuivi ou recherché à l’occasion des opinions et votes émis par lui dans l’exercice de ses fonctions.“

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

Menschenrechte

Der in Luxemburg ansässige Konzern Ternium steht weiter in der Kritik

Tuning und Regeln für alle

Was E-Scooter-Fahrer wissen müssen