Neues Covid-Gesetz

Covid-Check für Krankenhäuser: Nur pädiatrische und schwere medizinische Notfälle ausgenommen

Das neue Covid-Gesetz sieht eine Einführung des 3G-Modells in Krankenhäusern vor. Bald müssen also Menschen genesen, getestet oder geimpft sein, wenn sie eine solche medizinische Einrichtung betreten wollen. Doch es gelten Ausnahmen.

Die Covid-Check-Kontrolle am Eingang der Krankenhäuser soll verhindern, dass sich das Virus dort ausbreitet, wo sich viele gefährdete Menschen aufhalten

Die Covid-Check-Kontrolle am Eingang der Krankenhäuser soll verhindern, dass sich das Virus dort ausbreitet, wo sich viele gefährdete Menschen aufhalten Foto: Editpress/Julien Garroy

Die Zauberformel, die die letzten Lockerungen möglich machte, heißt bekanntermaßen „3G“. Menschen, die genesen, getestet oder geimpft sind, können wieder viele Freiheiten genießen. Unter anderem dürfen sie als größere Gruppe ins Restaurant gehen, an Festivals teilnehmen oder die Nächte in Clubs durchtanzen. Doch das dreifache „G“ soll Menschen nicht bloß wieder die Vorzüge eines normalen Lebens ermöglichen, sondern auch die Verletzlichsten unter ihnen schützen. Aus diesem Grund herrscht das 3G-Modell schon seit geraumer Zeit in Luxemburger Altenheimen. Nun soll es bald auch für Krankenhäuser gelten. Tritt das neue Covid-Gesetz wie vorgesehen am 16. September in Kraft, bedeutet dies, dass alle Menschen am Eingang eines Krankenhauses entsprechend kontrolliert werden. Ohne Covid-Check-Zertifikat, das eine Impfung oder eine überwundene Covid-Erkrankung bescheinigt, muss man sich vor Ort testen lassen. Bei Verweigerung des Tests wird der Zutritt verwehrt.

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

1. Mai

Pfeifkonzert ohne Thüringer: OGBL bereitet Premier Frieden heißen Empfang

1.-Mai-Feier des lcgb in remich

„D’Unioun OGBL an LCGB ass komm, fir ze bleiwen“

;