„Chômage“
CSL lehnt Pflicht zur Online-Antragstellung für Arbeitssuchende ab
Die Arbeitnehmerkammer fordert die Rücknahme eines Gesetzentwurfs, der die elektronische Einreichung von Anträgen auf Arbeitslosenunterstützung verpflichtend machen würde.
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitsuchende ihre Anträge künftig nur noch online einreichen können Symbolfoto: Editpress/Hervé Montaigu
Die „Assemblée plénière de la Chambre des salariés“ (CSL) hat am vergangenen Donnerstag einstimmig einen Gesetzentwurf abgelehnt, der Arbeitssuchende zur elektronischen Einreichung ihrer Anträge auf Arbeitslosenunterstützung verpflichten soll. Das geht aus einer Pressemitteilung der CSL vom Montag hervor. Bislang stand es den Betroffenen frei, diese entweder in Papierform oder elektronisch einzureichen.